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Veröffentlicht am 21.09.2012, 10:03
Hahn Rechtsanwälte starten Initiative zum MPC Sachwert Rendite-Fonds

Holland 43

Bremen (ots) - Leider kein Einzelfall: Auch beim Sachwert

Rendite-Fonds Holland 43 von MPC droht die Insolvenz, sollte die

weitere Finanzierung nicht sichergestellt werden. Dies teilte die

Fondsgesellschaft den Kommanditisten mit Schreiben vom 4. September

2012 mit. Demnach bestehe die Sparkasse Köln/Bonn darauf, dass der

Schweizer-Franken-Swap abgelöst wird, wodurch sich bei einem

unterstellten Kurs von EUR/CHF 1,20 ein Mehraufwand in Höhe von 2,7

Millionen Euro ergebe. Zudem macht die Sparkasse offenbar eine

Sondertilgung zur Bedingung für die weitere Kreditverlängerung. Da

die Fondsgesellschaft über keine ausreichende Liquidität verfügt,

wird nunmehr angekündigt, von den Kommanditisten zumindest einen Teil

der bereits geleisteten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 53,5

Prozent auf 'freiwilliger' Basis zurückzufordern.

'Leider konzentrieren sich derartige Sanierungs- und

Finanzierungsverhandlungen zumeist auf die Rückforderung geleisteter

Auszahlungen', beanstandet Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn

Rechtsanwälte. 'Dabei sollten grundsätzlich auch Sanierungsbeiträge

von den weiteren Beteiligten, etwa der Sparkasse Köln/Bonn oder den

Gründungskommanditisten erbracht werden', fordert Brockmann und

startet dazu eine Initiative. Betroffene Investoren, die diese

Initiative unterstützen möchten, können sich unter

info@hahn-rechtsanwaelte.de zum Stichwort 'Sanierung Sachwert

Rendite-Fonds Holland 43' melden.

Für die Anleger ist weiter zu beachten, dass bereits in Kürze die

Verjährung der Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter

Anlageberatung und vorvertraglichem Aufklärungsverschulden droht. So

verjähren die Schadensersatzansprüche, etwa wegen verschwiegener

Provisionszahlungen an die Bank (Kick-Backs), spätestens nach zehn

Jahren ab dem Zeitpunkt der Zeichnung. Hahn Rechtsanwälte empfiehlt

daher auch eine kurzfristige Prüfung möglicher

Schadensersatzansprüche.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für

Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als 'häufig empfohlene Kanzlei' bei

den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der

Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren

ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und

RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den 'häufig

empfohlenen' Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit

Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich

Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte

Partnerschaft

RAin Dr. Petra Brockmann

Marcusallee 38

28359 Bremen

Fon: +49-421-246850

Fax: +49-421-2468511

E-Mail:

petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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