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Veröffentlicht am 28.09.2012, 09:02
Aktuelle Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung /

Praktische und wissenschaftliche Informationen zur betrieblichen

Altersversorgung auf höchstem Niveau durch die Kenston Pension GmbH

Köln (ots) - Die Kenston Pension GmbH ist Alleinstellungs-Partner

für qualitativ hochwertige Informationen, Anwendungshinweise und

Umsetzungen rund um die betriebliche Altersversorgung. Daher ist die

Kenston Pension GmbH monatlicher Herausgeber des Branchennewsletters

'KP NEWS'. Interessenten erhalten einen kurzweiligen Einblick in die

aktuelle Rechtsprechung und Anwendungspraxis der betrieblichen

Altersversorgung. Der Newsletter steht diesbezüglich unter

www.kenston-pension.de zum Download zur Verfügung.

Die Kenston Pension GmbH ist ein Unternehmen der KENSTON

Unternehmensgruppe.

Die Kenston Pension GmbH fungiert, in ihrer Funktion als

gerichtlich zugelassene Rentenberatungskanzlei für die betriebliche

Altersversorgung, als fokussierter Rechts- und Spezialdienstleister,

der sich ausschließlich auf die Themengebiete der betrieblichen

Altersversorgung und der Zeitwertkonten konzentriert. In dieser

Ausrichtung betreut die Kenston Pension GmbH als bundesweites

'Kompetenzcenter' Mandanten aus folgenden Personenkreisen bzw.

Bereichen:

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und

Rechtsberater, Unternehmensberater und qualitativ hochwertig

agierende Finanzdienstleister sowie Unternehmen jeder Größe aus allen

Branchen.

Zielsetzung der Kooperation zwischen der Kenston Pension GmbH und

den genannten rechts-, steuer- und finanzberatenden Berufen ist

regelmäßig die Auslagerung sämtlicher erlaubnispflichtiger und

haftungsrelevanter Tätigkeiten aus der Rechts- und Rentenberatung der

weiten Beratungsbereiche der betrieblichen Altersversorgung und der

Zeitwertkonten auf die Kenston Pension GmbH.

Rechtsgrundlage für die Kenston Pension GmbH zur Ausübung und

Ausführung der relevanten Beratungsdienstleistungen bilden das

Rechtsberatungsgesetz (RBerG), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und seit dem 01.07.2008 das

Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Kernbestandteil des

Tätigkeitsgebietes der Kenston Pension GmbH ist hierbei die Besorgung

fremder Rechtsangelegenheiten bzw. jede Tätigkeit in fremden

Rechtsangelegenheiten, die nur durch gerichtlich zugelassene bzw.

registrierte natürliche oder juristische Personen erbracht werden

dürfen. Darüber hinaus ist der Rentenberater an sich immer

gerichtlich zugelassen bzw. registriert und unterliegt der Aufsicht

des Präsidenten des zuständigen Amts-, Land- bzw. Oberlandesgerichts.

Zudem ist der Rentenberater absolut unabhängig in der

Interessenvertretung seiner Mandanten.

Geschäftsführer der Kenston Pension GmbH ist Herr Sebastian

Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann 'Vorsitzender des

Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung

und Zeitwertkonten e.V.' sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen

auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der

Zeitwertkonten.

Originaltext: Kenston Services GmbH

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/102444

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_102444.rss2

Pressekontakt:

Interessenten und Journalisten wenden sich bitte für weitere

Informationen an:

KENSTON Unternehmensgruppe®

c/o Deutscher bAV Service GmbH

Hohenstaufenring 48 - 54 - 50674 Köln

Tel.: 0221 995 906 - 0

Fax: 0221 995 906 - 15

Mail: info@kenston.de

web: www.kenston.de

Ansprechpartnerin: Ann Pöhler, Pressereferentin »KENSTON

Unternehmensgruppe®«

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