😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ots.CorporateNews: Musicplayr / Holtzbrinck Ventures investiert 500.000 Euro in musicplayr.com

Veröffentlicht am 22.10.2012, 12:57
Holtzbrinck Ventures investiert 500.000 Euro in musicplayr.com

--------------------------------------------------------------

Musicplayr.com

http://ots.de/qAeiq

--------------------------------------------------------------

Berlin (ots) -

- Musicplayr beendet die Beta-Phase und öffnet die Plattform für

die nächsten 100.000 Nutzer

- Die Seedfinanzierung wird zur Produktweiterentwicklung

eingesetzt

Musicplayr (www.musicplayr.com), das Musikprofil im Internet, hat

eine Seedfinanzierung von Holtzbrinck Ventures erhalten. Mit dem

Musik-Service können Nutzer sich ein persönliches Musikprofil

erstellen. Hier sammeln sie Musiklinks von YouTube, SoundCloud,

Vimeo, Dailymotion und Musikblogs und können die Lieder

hintereinander und ohne Unterbrechung abspielen.

'Dieser Service löst wirklich ein Problem, das jeder 'Digital

Native', der mit Online-Musik zu tun hat, sehr gut kennt - und zwar,

verschiedene Musik-Quellen aus dem gesamten Web zu organisieren',

erklärt Dr. Lars Langusch, Partner von Holtzbrinck Ventures.

'Wir sind froh, Holtzbrinck Ventures an Bord zu haben, um das

Produkt und die Firma weiterzuentwickeln', sagt Thorsten Lüttger,

Gründer und Geschäftsführer von Musicplayr. 'Unsere Vision von

Musicplayr geht weit über die eines Werkzeuges zur Verwaltung und zum

Konsum von Musik hinaus, was der Service heute ist. So wie man ein

professionelles Profil auf LinkedIn oder ein privates auf Facebook

erstellt, kann sich jeder auf Musicplayr ein persönliches Musikprofil

schaffen.'

Musicplayr war bisher in der geschlossenen Beta-Phase und nur mit

Einladung nutzbar - trotzdem wird der Service schon jetzt weltweit

verwendet. Mit der Finanzierung, die größtenteils in die

Produktentwicklung fließt, öffnet der Service nun seine Tore für die

nächsten 100.000 Benutzer.

Der aktuelle Musicplayr ist sowohl auf technischer als auch auf

visueller Ebene ansprechender denn je. Die überarbeitete Webseite

bietet Profile, die jeder Nutzer individuell bearbeiten kann,

verbesserte Sound- und Bildqualität für den integrierten

Online-Play(e)r, sowie eine neue Startseite mit einfacher

Anmeldefunktion.

'Das ist die erste offene Version von Musicplayr' sagt Stefan

Vosskötter, Gründer und Geschäftsführer von Musicplayr. 'Wir werden

weiterhin auf Nutzerfeedback eingehen und arbeiten gerade an zwei

großen Features: Erstens wird Musicplayr zu einem sich selbst

organisierenden Service werden, der die neueste

Audio-Fingerprint-Technologie nutzt.' Mithilfe dieser Technologie zur

Song-Erkennung können dem Nutzer Informationen zu Lied und Interpret

zur Verfügung gestellt werden. 'Zweitens', ergänzt Vosskötter,

'ermöglicht uns die Einbindung dieses Dienstes den Launch unserer

iPhone-App, mit der die Nutzer ein Lied identifizieren und direkt in

ihrem Musikprofil speichern können.'

Musicplayr ist der einzige kostenlose, plattformenübergreifende

Musik- und Video-Web-Service. Lieder und Videos von verschiedenen

Plattformen können auf www.musicplayr.com gesammelt und innerhalb

einer Playlist hintereinander und ohne Unterbrechung abgespielt

werden. Die Nutzer kreieren persönliche Musikprofile und entdecken

regelmäßig neue, ausgewählte Musik, indem sie einander folgen.

Über Musicplayr:

Musicplayr (http://musicplayr.com) ist der Platz im Web, an dem

jeder sein persönliches Musikprofil erstellen kann. Die Nutzer

sammeln Musiklinks von Seiten wie YouTube, Vimeo, Soundcloud und

Musik-Blogs und posten diese auf privaten und öffentlichen Playlisten

und ihrem Musikprofil. Die Lieder und Musikvideos werden

hintereinander und ohne Unterbrechung über den integrierten

Online-Player abgespielt. Videos können im Fullscreen-Modus angezeigt

werden. Musicplayr bietet zudem alle Funktionen eines sozialen

Netzwerkes: Nutzer folgen einander und entdecken so regelmäßig neue

Musik. Thorsten Lüttger, Stefan Vosskötter und Roman Szubryt

gründeten das Musik-Startup im August 2011.

Originaltext: Musicplayr

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/107055

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_107055.rss2

Pressekontakt:

Christina Tieber

christina@musicplayr.com

+49 30/25 76 205 274

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.