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Veröffentlicht am 18.10.2012, 14:02
Tätigkeitsbericht 2011 der Ombudsstelle Geschlossene Fonds

veröffentlicht

Berlin (ots) -

- Zahl der Beschwerdeverfahren verdoppelt sich gegenüber 2010

- Mehr als 500 Unternehmen am Verfahren beteiligt

- 2011: 50 Schlichtungssprüche und 8 Einigungen

In ihrem vierten Tätigkeitsbericht berichtet die Ombudsstelle

Geschlossene über die Anzahl von Beschwerden und Verfahren, die

Beschwerdegründe und -ziele sowie die Verfahrensabschlüsse im Jahr

2011.

Zunehmende Anzahl von Beschwerden und zuständigen Fällen

Im Jahr 2011 gingen 271 Beschwerden bei der Ombudsstelle ein und

hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (2010: 134 Anfragen) verdoppelt.

Der starke Anstieg lässt sich auf verschiedene Umstände zurückführen:

Zum einen zeigt er, dass die Ombudsstelle ihren Bekanntheitsgrad und

Wirkungskreis weiter ausgebaut hat. Zum anderen wurden vor der

Ombudsstelle Geschlossene Fonds 2011 vermehrt Sammelbeschwerden durch

Rechtsanwaltskanzleien eingelegt, d.h. die Ombudsfrau hatte über

mehrere gleichlautende Beschwerden verschiedener Anleger einer

Fondsgesellschaft zu entscheiden. Schließlich wurden insbesondere zum

Ende des Jahres 2011 viele Beschwerden gegen geschlossene Fonds noch

aus den 90er Jahren eingelegt, die die Beschwerdeführer teilweise

offen damit begründet haben, damit die Verjährung ihrer Ansprüche zu

hemmen.

'Das erhöhte Beschwerdeaufkommen zum Jahreswechsel ist auf die in

den Medien stark thematisierte Verjährung von

Schadensersatzansprüchen zu diesem Zeitpunkt und die damit verbundene

Verunsicherung der Anleger zurückzuführen. Eine zunehmende

Unzufriedenheit bei den Anlegern neuerer Fondsprodukte war dagegen

nicht zu beobachten', erklärt die Geschäftsführerin Dr. Ulrike Busse.

Überwiegend Schadensersatz oder Vertragsrückabwicklung angestrebt

Die Beschwerden betrafen in 26 % der 2011 eingegangenen Fälle

etwaige Prospektfehler. Kündigungen und Widerrufe der Beteiligung

machten weitere 21 % aus. Häufiger ging es den Beschwerdeführern auch

um die Ausübung ihrer gesellschaftsrechtlichen Kontroll- und

Auskunftsrechte.

Ziel der Beschwerden war vornehmlich die Leistung von

Schadensersatz sowie die Rückabwicklung des Vertrages. Dies wurde

jeweils in einem Drittel der Fälle gefordert. Häufiger wollten die

Beschwerdeführer auch die Erteilung bestimmter Auskünfte mit ihrer

Beschwerde erreichen.

Acht erfolgreiche Einigungen und 50 Schlichtungen

Von den 104 Fällen, in denen die Ombudsstelle zuständig war, haben

sich die Parteien in acht Fällen erfolgreich geeinigt. Durch

Schlichtungsspruch endeten 50 Verfahren, zwei davon ergingen

zugunsten des Beschwerdeführers, einer wegen Unbegründetheit

zugunsten des Beschwerdegegners. In den 47 anderen Fällen wurde die

Beschwerde als unzulässig abgewiesen, zumeist weil sie sogenannte

Musterverfahren betrafen.

'Wenn sich die Beschwerden gegen etwaige Prospektfehler richten,

lehne ich die Schlichtung regelmäßig wegen des Vorliegens eines

sogenannten Musterverfahrens ab. In diesen Fällen wäre die Gesamtheit

aller Anleger betroffen. Aufgabe der Ombudsstelle ist es aber,

individuelle Streitigkeiten zu klären', erklärt die Ombudsfrau Dr.

Inga Schmidt-Syaßen.

Immer mehr Anschlüsse

Aktuell beteiligen sich insgesamt 502 Anbieter, Fonds- und

Treuhandgesellschaften am Ombudsverfahren. Das sind 150 mehr

Unternehmen gegenüber dem letzten Tätigkeitsbericht. 'Einige

Mitglieder haben vorbildlich Mitgliederversammlungen bei ihren

'Altfonds' angestoßen, die sich fast immer für eine Beteiligung am

Ombudsverfahren entschieden haben', erklärt der Vorsitzende des

Vereins Ombudsstelle, Dr. Joachim Seeler. 'Der Wirkungskreis der

Ombudsstelle hat sich dadurch deutlich vergrößert, und wir gehen

davon aus, dass sich diese Entwicklung fortsetzt.'

Der vollständige Tätigkeitsbericht 2011 der Ombudsstelle

Geschlossene Fonds kann auf deren Internetseiten unter

http://www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de/publikationen.html

heruntergeladen werden.

Originaltext: Ombudsstelle Geschlossene Fonds

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74755

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74755.rss2

Pressekontakt:

Dr. Ulrike Busse

OGF Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.

Postfach 64 02 22 | 10048 Berlin

T +49 30 257 616 90 | F +49 30 257 616 91

info@ombudsstelle-gfonds.de | www.ombudsstelle-gfonds.de

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