Südwest Presse: KOMMENTAR zu· SCHLECKER Ausgabe vom 19.07.2012
Ulm (ots) - KOMMENTAR zu SCHLECKER
Ausgabe vom 19.07.2012
Der tiefe Fall des früheren Drogeriemarkt-Königs Anton Schlecker
hat neben der wirtschaftlichen Seite eine menschlich-persönliche und
strafrechtliche. Die wirtschaftliche ist die wichtigere, sie ist
weitgehend abgeschlossen. Die strafrechtliche interessiert die
Menschen mehr. Für sie wird mit den Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft ein neues und spannendes Kapitel aufgeschlagen.
Wer sich davon allerdings eine Neubewertung des Falles erhofft,
könnte am Ende des Kapitels enttäuscht sein. Die Klärung der Frage,
ob Anton Schlecker vorsätzlich Teile seines Vermögens an die
Familienmitglieder übertragen hat, um sie so vor dem Zugriff der
Gläubiger zu retten, ist juristisch nicht ganz einfach. Zu klären ist
vor allem, wann ein Unternehmen, das rote Zahlen schreibt, pleite im
Sinne des Insolvenzrechts ist. Die Staatsanwaltschaft sammelt jetzt
Unterlagen, um diese Frage beantworten zu können - nicht mehr, nicht
weniger. Das war angesichts der wirtschaftlichen Größe und des
öffentlichen Aufsehens zu erwarten und ist auch gut so: Der Fall
Schlecker soll schließlich auch strafrechtlich sauber abgearbeitet
werden. An den Stammtischen wird das Kapitel über Schuld und Sühne
allerdings nicht so schnell beendet sein. Die Legende von den vielen,
vielen Millionen, die irgendwo in Sicherheit gebracht wurden, wird so
oder so weiter leben. Damit muss der einstige Drogeriemarkt könig
leben.
Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
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Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218
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Der tiefe Fall des früheren Drogeriemarkt-Königs Anton Schlecker
hat neben der wirtschaftlichen Seite eine menschlich-persönliche und
strafrechtliche. Die wirtschaftliche ist die wichtigere, sie ist
weitgehend abgeschlossen. Die strafrechtliche interessiert die
Menschen mehr. Für sie wird mit den Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft ein neues und spannendes Kapitel aufgeschlagen.
Wer sich davon allerdings eine Neubewertung des Falles erhofft,
könnte am Ende des Kapitels enttäuscht sein. Die Klärung der Frage,
ob Anton Schlecker vorsätzlich Teile seines Vermögens an die
Familienmitglieder übertragen hat, um sie so vor dem Zugriff der
Gläubiger zu retten, ist juristisch nicht ganz einfach. Zu klären ist
vor allem, wann ein Unternehmen, das rote Zahlen schreibt, pleite im
Sinne des Insolvenzrechts ist. Die Staatsanwaltschaft sammelt jetzt
Unterlagen, um diese Frage beantworten zu können - nicht mehr, nicht
weniger. Das war angesichts der wirtschaftlichen Größe und des
öffentlichen Aufsehens zu erwarten und ist auch gut so: Der Fall
Schlecker soll schließlich auch strafrechtlich sauber abgearbeitet
werden. An den Stammtischen wird das Kapitel über Schuld und Sühne
allerdings nicht so schnell beendet sein. Die Legende von den vielen,
vielen Millionen, die irgendwo in Sicherheit gebracht wurden, wird so
oder so weiter leben. Damit muss der einstige Drogeriemarkt könig
leben.
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