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ots.CorporateNews: VDAI - Automatenindustrie e.V. / VDAI-Wirtschaftspressekonferenz / 16. ...

Veröffentlicht am 16.01.2012, 13:44
VDAI-Wirtschaftspressekonferenz / 16. Januar 2012, Düsseldorf,

Industrie-Club e.V. (mit Bild)

Düsseldorf/Berlin (ots) -

- Es gilt das gesprochene Wort -

Unterhaltungsautomatenwirtschaft 2011

- Existenzängste in unsicherem politischen Umfeld

- Versuch der Vernichtung einer ganzen Branche

- Kumulation von Belastungen

- Überzogene Regelungen begünstigen das illegale Spiel

'Das Jahr 2011 war von einer 'Hetzjagd' gegen das gewerbliche

Geld-Gewinnspiel gekennzeichnet. Die Länder versuchen in voller

Brutalität das gewerbliche Geld-Gewinnspiel zurückzudrängen, um ihr

Glücksspielmonopol abzusichern. Wenn aber die Länder ein Monopol

schaffen, selber als ökonomische Marktteilnehmer handeln, zudem noch

als eigene Kontrolleure auftreten, Steuern und Abgaben kassieren,

diese auch verteilen dürfen und sogar die Kompetenz haben,

Wettbewerber zu vernichten, dann sind Interessenkollisionen

vorprogrammiert.', so die Vorsitzenden des Verbandes der Deutschen

Automatenindustrie e.V., Paul Gauselmann und Uwe Christiansen.

Existenzängste in unsicherem politischen Umfeld

Die Automatenwirtschaft erzielte 2011 einen addierten Umsatz auf

allen drei Branchenstufen von 5,365 Mrd. Euro. Der Zuwachs war mit

4,3 % deutlich schwächer als 2010 gegenüber 2009 mit 5,8 %. Der

Umsatz der Hersteller ist mit 4,4 % geringer gestiegen als der Umsatz

im Aufstellerbereich (Bruttospielerträge bei

Geld-Gewinn-Spiel-Geräten sowie bei Unterhaltungsspielgeräten) mit

4,7 %.

Der Umsatz mit Geld-Gewinn-Spiel-Geräten

(Bruttospielerträge/Kassen) belief sich in absoluten Zahlen 2011 auf

4,14 Mrd. Euro (+ 5,1 %). Der längerfristige Vergleich der Umsätze im

Aufstellerbereich muss dramatische Strukturveränderungen

berücksichtigen, die sich im Zuge der Novellierung der

Spielverordnung (SpielV) im Jahre 2006 vollzogen haben. Seit Ende der

neunziger Jahre wandten sich Spielgäste zunehmend von den damals

technisch antiquiert anmutenden Geld-Gewinn-Spiel-Geräten ab. Dem

Innovationsdruck folgend kamen Unterhaltungsspielgeräte - sogenannte

Fungames mit Weiterspielmarken - auf den Markt, die den

Geld-Gewinn-Spiel-Geräten ähnlich waren, jedoch weit attraktivere

Spielverläufe boten, wie sie damals schon im Ausland und in

Spielbanken üblich waren.

Konsequenterweise verlagerten sich Umsätze vom klassischen

deutschen Geld-Gewinn-Spiel-Gerät auf diese neue Angebotsform. Da

diese Geräte jedoch dazu missbraucht wurden, um illegale Glücksspiele

zur veranstalten, wurden sie mit der Änderung der SpielV zum 1.

Januar 2006 verboten. Insgesamt mussten ca. 80.000 Geräte vom Markt

genommen werden. An ihre Stelle traten sukzessiv

Geld-Gewinn-Spiel-Geräte der neuen Generation, wie sie durch die

novellierte SpielV möglich geworden waren. In der Folge wuchs die

Zahl der aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte kräftig und damit

auch der mit ihnen erzielte Umsatz. Das kurzfristige deutliche

Wachstum ist jedoch trügerisch und bildet nicht die Realität ab, denn

der Umsatz, der sich vormals von den Geld-Gewinn-Spiel-Geräten zu den

Fungames verschoben hatte, gelangte jetzt sukzessive zu den

attraktiver gewordenen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten zurück.

Bereinigt man die Zahlen um die strukturell bedingten

Umsatzverschiebungen zwischen der Geräteformen, so lässt sich auf der

Aufstellerebene in der Zeit zwischen 2005 und 2011 ein

durchschnittliches jährliches Kassenwachstum von 5 % feststellen. Die

Branche konnte seit der Novellierung der SpielV ein durchaus gesundes

Wachstum verzeichnen.

Die Umsatzsteigerung im Jahr 2011 mit 4,3 % setzt den

langfristigen Trend fort. Vor dem Hintergrund der aktuellen

politischen Diskussionen und der zunehmenden Unberechenbarkeit der

Politik kann dies durchaus noch als erfreulich bezeichnet werden. Die

weitere Entwicklung ist mit Blick auf die erklärte Absicht der

Länder, das gewerbliche Geld-Gewinnspiel massiv zurückzuschneiden,

von vielen Unsicherheiten bis hin zu Existenzängsten geprägt.

Zahl der aufgestellten Geld-Gewinn-Spiel-Geräte niedriger als 1995

Im Jahr 2011 waren in Deutschland 278.750 Unterhaltungsautomaten

mit und ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt. Dies ist knapp 10 %

weniger als 2005 mit 308.600 Geräten, ist aber knapp 30 % weniger als

1995 mit 390.500 Geräten.

Die Zahl gewerblich aufgestellter Geld-Gewinn-Spiel-Geräte betrug

1995 rd. 245.000 und ist im Jahr 2005 auf rd. 183.000 zurückgegangen.

Rechnet man die weiter oben schon genannten Fungames, die klassische

Geld-Gewinn-Spiel-Geräte zeitweilig ersetzt haben, hinzu, dann

ergibt sich für das Jahr 2005 eine Gesamtzahl von 263.000 Geräten. Im

Jahre 2006 erfolgte per Verordnung der Abbau der ca. 80.000 Fungames.

Ein großer Teil der Fungames wurde durch legale, von der

Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene

Geld-Gewinn-Spiel-Geräte - nachdem diese verfügbar waren - ersetzt.

Die Ende 2011 installierte Zahl von 242.250 Geld-Gewinn-Spiel-Geräten

liegt jedoch immer noch unter dem Wert von 1995 sowie auch der

kumulierten Geräteanzahl von 2005 (incl. Fungames). Wenn einige

Kritiker der Branche entgegen diesen Zahlen ein stürmisches Wachstum

der Branche sehen, dann entspricht dies nicht der Wirklichkeit, da

der Wegfall der Fungames nicht berücksichtigt wird.

Das seit Jahren anhaltende moderate Wachstum steht im Einklang mit

der Beschlussfassung der Wirtschaftsministerkonferenz vom 17./18. Mai

2000. Dort heißt es ausdrücklich: 'Dem gewerblichen Spiel müssen

Perspektiven gegeben werden, um den Wettbewerb mit dem

öffentlich-rechtlichen Spiel und dem Spiel im Internet bestehen zu

können.' Dieser Beschluss verdeutlicht ein wesentliches Ziel der

SpielV, die am 01. Januar 2006 in Kraft getreten ist: Zunehmende

Erträge beim legalen, gewerblichen Automatenspiel waren politisch

gewollt.

Die Entwicklung im Bereich der Automatenaufstellung ist in der

jüngeren Vergangenheit von einem erheblichen Strukturwandel

gekennzeichnet. Der Trend geht zu größeren Spielhallenkomplexen mit

mehreren Konzessionen. Die Innen- und Außenarchitektur wurden

professionalisiert; der Service deutlich verbessert. Zudem finden in

vielen Fällen Standortverlagerungen in Gewerbegebiete und

autobahnnahe Bereiche (z.B. Autohöfe) statt.

Die größeren Vergnügungskomplexe werden Wünschen der Kunden, die

ein vielgestaltiges, tiefgestaffeltes Angebot erwarten, gerecht. Mit

ca. 30 % weiblichen Spielgästen konnten neue Kundenkreise gewonnen

werden. Alle Spielhallenbetreiber bemühen sich um gut geschultes

Personal. Insbesondere größere Komplexe verfügen immer über

qualifiziertes Personal und zeichnen sich durch bestmögliche

Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus, z.B. der Einhaltung der

Auslage von Info-Material zum problematischen Spielverhalten (vgl.

Feldstudie v. Jürgen Trümper, Arbeitskreis Spielsucht, 2011).

Absicherung des Monopols durch Vernichtung privater Wettbewerber

Nachdem der Lotteriestaatsvertrag im Jahre 2006 durch das

Bundesverfassungsgericht gekippt worden war, gab es seit 2008 den

Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Seit fast zwei Jahren diskutieren

die Länder über eine Novellierung dieses GlüStV. Die Diskussion hat

eine erhebliche Dynamik durch die Urteile des Europäischen

Gerichtshofes (EuGH) vom 8. September 2010 erhalten. Vor dem

Hintergrund des Verbots privater Sportwetten bejahte der EuGH eine

Inkohärenz der Regelungen des deutschen Glücks- und

Gewinnspielmarktes. Hierauf deuten nach Auffassung des Gerichts

massive Werbekampagnen von Lotto, die nach dem Staatsvertrag nicht

erlaubt sind, sowie das Wachstum der Angebote der Spielbanken und die

Expansion im Bereich gewerblicher Geld-Gewinn-Spiel-Geräte hin.

Wohlgemerkt: Das gewerbliche Automatenspiel ist für den EuGH weder

'Sündenbock' noch 'Täter'. Die Entwicklung in diesem Bereich ist für

ihn nur ein Indiz der Fehlerhaftigkeit des GlüStV im Sinne von

Kohärenz. Eine Einschränkung des gewerblichen Geld-Gewinnspiels wird

durch den EuGH ausdrücklich nicht gefordert. Ungeachtet dessen wurden

die Urteile des EuGH von interessierter Seite zweckinterpretiert und

gegen die Automatenwirtschaft ausgelegt.

Trotz massiver verfassungs- und europarechtlicher Bedenken

beabsichtigen die Länder - mit Ausnahme von Schleswig-Holstein - das

Glücksspielmonopol zu erhalten und private Sportwettangebote in

begrenztem Umfang zuzulassen. Alle Länder wollen jedoch gleichzeitig

das gewerbliche Geld-Gewinnspiel drastisch beschneiden. Auf Einwände

der EU-Kommission im Sommer 2011 reagierten die Länder erst nach

Anmahnung der Kommission Anfang Dezember 2011. Ohne abschließende

Position der Kommission im Rahmen der Notifizierung wurde der Erste

Glücksspieländerungsstaatsvertrag (1. GlüÄndStV) am 15. Dezember 2011

von 15 Ministerpräsidenten unterzeichnet. Die Länder haben damit die

Inhalte und die Vertriebsformen für ihre Glücksspielangebote

erweitert - wie z.B. die Einführung des Euro-Jackpots mit

Gewinnsummen von bis zu 90 Mio. Euro und den Vertrieb von Lotto über

das Internet und die breite Zulassung von Sportwetten. Gleichzeitig

beschneiden sie die private Wirtschaft - wie das gewerbliche

Unterhaltungsspiel sowie die Pferdewetten - in unerträglicher Weise.

Durch ein ganzes Maßnahmenbündel soll das gewerbliche

Geld-Gewinnspiel im Rahmen des 1. GlüÄndStV in existenzgefährdender

Weise zurückgedrängt werden, insbesondere durch

- das Verbot von Mehrfachkonzessionen,

- die Einführung von Mindestabständen zwischen Spielhallen,

- drastische Werbeeinschränkungen,

- die wirklichkeitsferne Verlängerung der Sperrzeiten,

- eine gesonderte glücksspielrechtliche Erlaubnis sowie

- einen auf nur fünf Jahre begrenzten Bestandsschutz für

bestehende gewerberechtliche, auf unbegrenzte Zeit erteilte

Spielhallenerlaubnisse.

Worum geht es den politisch Handelnden? Um die Vermeidung von

problematischem Spielverhalten und/oder um die Kanalisierung des

natürlichen Spieltriebs? In Zeiten des weltweiten und rund um die Uhr

verfügbaren Internets ist dies durch Monopole nicht zu gewährleisten.

In Wahrheit geht es um fiskalische Interessen, um Posten, Macht,

Einfluss und um die Zurückdrängung unliebsamer Konkurrenz. Die

Annahme, dass ein staatlich veranstaltetes Spiel unproblematischer

ist als ein privatwirtschaftlich oder gewerblich veranstaltetes Spiel

kann nur als Irrglaube bezeichnet werden. Zumal wenn man

berücksichtigt, dass das privatwirtschaftlich veranstaltete Spiel nur

im Rahmen strenger staatlich erlassener Eckdaten und nur nach Prüfung

durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt angeboten werden darf

- und zwar im Gegensatz zu staatlichen Spielbanken nur mit kleinem

Geld.

Bestandsschutz im Rechtsstaat

Die gewerbliche Unterhaltungsautomatenwirtschaft arbeitet seit

Anfang der 50er Jahre auf gesicherter gewerberechtlicher Grundlage.

Im Vertrauen auf den Rechtsstaat und auf den Bestand unbefristet

erteilter gewerberechtlicher Erlaubnisse haben die über 5.000

Unternehmen der Branche umfangreich investiert. Über 70.000

Arbeitsplätze wurden geschaffen, davon 75 % für weibliche

Beschäftigte. Hinzu kommen noch einmal ca. 35.000 indirekt

beschäftigte Mitarbeiter. Seit 2008 gibt es zwei eigenständige

Berufsbilder in der Automatenwirtschaft und Hunderte von

Auszubildenden. Die Unternehmen entrichten jährlich über 1,5 Mrd.

Euro an Steuern und Sozialabgaben, davon weit über 440 Mio. Euro

Vergnügungssteuer an die Kommunen.

Am 01. Juli 2012 soll der 1. GlüÄndStV in Kraft treten. Dieser und

die Ausführungsgesetze der Länder dürfen jedoch nicht isoliert

betrachtet werden. Sie müssen im Zusammenhang mit zusätzlich

beabsichtigten bzw. bereits in Kraft getretenen Spielhallengesetzen

der Länder sowie mit der von den Ländern geforderten Änderung der

SpielV gesehen werden. In Verbindung mit verkürzten Öffnungszeiten

für Spielhallen und erhöhten Vergnügungssteuersätzen zahlreicher

Kommunen ergibt sich eine Kumulation der einschränkenden und

belastenden Regelungen (Stichwort: Mehr-Ebenen-Problematik). Die

Verwirklichung der die Branche betreffenden Maßnahmen führt in weiten

Bereichen faktisch zur Enteignung von Unternehmen und verstößt

fundamental gegen die grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit. Die

Folgen sind katastrophal:

- Vernichtung von mehr als 50 % der Existenzen und aller

Arbeitsplätze im Bereich der Automatenwirtschaft innerhalb der

Übergangszeit von fünf Jahren.

- Bei der Industrie würde die inzwischen bekannt gewordene

Änderung der SpielV, durch die die Attraktivität der heutigen

Geld-Gewinn-Spiel-Geräte in unakzeptabler Weise beschnitten

wird, kurzfristig die gesamte Produktion lahmlegen. Am Markt

befindliche, attraktive Geräte sowie alternative Angebote, z.B.

im Internet, würden die Nachfrage nach weniger spannenden

Spielen unmittelbar drastisch einbrechen lassen.

- Hauptnutznießer wären illegale Internet-Angebote. In Deutschland

haben über 30 Mio. private Haushalte Internetzugang. Die zu

erwartende Entwicklung über Smartphones und Tablets dürfte

grenzenlos sein.

- Fehlende soziale Kontrollen und Spielangebote ohne Grenzen für

Gewinne und Verluste (wie sie die SpielV sehr eng vorschreibt)

würden den Spieler- und Jugendschutz zu Worthülsen verkommen

lassen.

- Eine Ausweitung des illegalen Spiels würde zudem die

Finanzprobleme der staatlichen Anbieter verstärken, zu

rückläufigen Steuereinnahmen sowie zu Kaufkraftverlusten und

Arbeitsplatzabbau im Inland führen.

Mehr als 99 % aller Erwachsenen spielen ohne Probleme

Nach vorliegenden Bevölkerungsstudien liegt der Anteil von

Spielern mit pathologischem Spielverhalten in Deutschland bei allen

Spielformen zwischen 0,19 und 0,56 % der erwachsenen Bevölkerung. Im

europäischen Vergleich liegt dieser Wert am unteren Ende des

Spektrums.

Eine an der Hochschule Bonn Rhein-Sieg durchgeführte Studie von

Prof. Peren brachte folgendes Ergebnis: Auf jeweils 100 Mio. Euro

Ausgaben für Glücks- und Gewinnspiele beträgt der Anteil

pathologischer Spieler

- beim Online-Glücksspiel 6,67 %,

- bei Roulette und bei den Glücksspielautomaten in Spielbanken

2,56 %,

- bei Lotto 0,35 % und

- bei Geld-Gewinn-Spiel-Geräten 0,9 %.

Die für das Geld-Gewinnspiel positive Bilanz wird von den

Kritikern negiert. Gemessen an der Marktdurchdringung ist das Risiko

für krankhaftes Spiel - abgesehen von Lotto - wesentlich niedriger

als bei den anderen Angeboten.

Die Ergebnisse einer aktuellen, im November 2011 vorgelegten

Untersuchung des Emnid-Instituts fügen sich in die großen

Bevölkerungsstudien ein. Die Untersuchung räumt mit dem Vorurteil

auf, dass pathologische Spieler auf ein spezielles Spiel fixiert

seien. Bei der Bekämpfung krankhaften Spielverhaltens gehört die

Spielerpersönlichkeit in das Zentrum der Betrachtung und nicht das

Spiel. Wer eine Spielform bekämpft und meint, damit das Problem des

krankhaften Spiels in den Griff zu bekommen, der irrt. Verbote

schützen nicht.

Im Sinne der Ergebnisse der aktuellen Emnid-Studie hat die

Automatenwirtschaft zusätzlich neue Wege für niederschwellige Hilfs-

und Beratungsangebote beschritten: So schulte der Caritas-Verband für

das Erzbistum Berlin e.V. ab 2011 bundesweit über 1.500 Mitarbeiter

von Spielstätten. Ziel ist es, frühzeitig pathologisches

Spielverhalten zu erkennen und Betroffene an regionale

Hilfeeinrichtungen zu vermitteln. Im Unterschied zu den Spielbanken

werden exzessive Spieler nicht ausgesperrt. Ihnen wird vielmehr 'die

Hand gereicht' und flächendeckend qualifizierte Hilfe angeboten. In

jeder Spielhalle liegen Informationsflyer aus, anhand derer Spieler

ihr eigenes Spielverhalten prüfen können. Darin finden sie auch die

Kontaktdaten fachlich qualifizierter Informations-und Hilfsstellen.

Seit Jahrzehnten ist auf jedes Geld-Gewinn-Spiel-Gerät der

Warnhinweis aufgedruckt 'Übermäßiges Spielen ist keine Lösung bei

persönlichen Problemen'. Daneben ist die Nummer einer Telefon-Hotline

genannt, die bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

aufgeschaltet ist.

Wichtig im Sinne der Prävention pathologischen Spielverhaltens und

der Vermeidung von Kontrollverlusten ist zudem das Alkoholverbot in

Spielstätten. Seit 1985 ist dies gesetzlich vorgeschrieben, nachdem

es zunächst auf freiwilliger Basis praktiziert wurde.

Angriffe auf das gewerbliche Geld-Gewinnspiel

Die Umsätze bei den Anbietern im staatlichen Glücksspielmonopol

gehen seit Jahren zurück. Dies wird zum großen Teil der

Unterhaltungsautomatenwirtschaft angelastet. Für die Umsatzrückgänge

der Anbieter im staatlichen Glücksspielmonopol sind allerdings viele

Faktoren ursächlich:

- Die Expansion der illegalen Spielangebote im Internet,

- lückenlose Ausweiskontrollen in den Automatensälen der

Spielbanken,

- Rauchverbote,

- das Verbot eigener Internetauftritte deutscher Spielbanken und

- unattraktive, absolut nicht konkurrenzfähige geringe

Auszahlquoten bei Oddset.

Die staatlichen Anbieter machen Druck. Hinzukommt: Die Kassen der

Kommunen sind leer. Dies ist eine Ursache für die relativ großzügige

Genehmigungspraxis für Spielhallen in der jüngeren Vergangenheit,

durch die die Kommunen 2011 ca. 440 Mio. Euro Vergnügungssteuer

eingenommen haben. An einigen Stellen wird, insbesondere durch

größere Spielhallenkomplexe, der Eindruck einer Häufung von

Spielhallen hervorrufen. Eine 'Spielhallenflut' wird herbeigeredet,

obgleich die Kommunen die Ansiedlung über das Baurecht punktgenau

steuern können. Gefördert wird die Diskussion auch durch einige

Wissenschaftler und durch Berater mit eigenen finanziellen

Interessen.

Diese ungünstige Gemengelage führt - abgesehen vom 1. GlüÄndStV -

zu Forderungen nach eigenen Länder-Spielhallengesetzen, zu Druck auf

den Bund bezüglich einer Novellierung der SpielV und bei den Kommunen

zu Sperrzeitverlängerungen und Anhebungen von

Vergnügungssteuersätzen. Druck erfolgt von mehreren Seiten und führt

zu einer klassischen 'Mehr-Ebenen-Problematik'. Gerade für die

Kommunen und für die Vergnügungssteuer gilt: Eine Kuh, die man melken

will, darf man nicht schlachten. Die Kommunen profitieren von der

Ansiedlung von Spielhallen über die Vergnügungssteuer.

Zwischenzeitlich ist die Steuerschraube aber vielfach überdreht. Nach

Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG liegt die

Grenze der Tragfähigkeit von Vergnügungssteuer bezogen auf die

Bruttokasse bei 8,82 % und gemessen an der Nettokasse bei 10,5 %.

Gegen das Berliner Vergnügungssteuergesetz ist bereits

Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin

eingereicht worden.

Spiel im Internet rund um die Uhr - ohne Grenzen und ohne soziale

Kontrolle

In Deutschland sind alle gewerblich betriebenen

Geld-Gewinn-Spiel-Geräte ausnahmslos von der PTB zugelassen und

entsprechen den Vorschriften der SpielV. In einer

Spielstättenkonzession dürfen maximal 12 Geräte aufgestellt werden.

Je Gerät sind rechnerisch mindestens 12 m² Grundfläche erforderlich.

Um das gleichzeitige Bespielen mehrerer Geld-Gewinn-Spiel-Geräte zu

erschweren, dürfen die Geräte nur in Zweiergruppen mit Trennwänden

aufgestellt werden. Unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit sind

durch die Vorschriften der SpielV ausgeschlossen. Um dies zu

gewährleisten, sind u.a. pro 5 Sekunden Spielzeit ein Höchsteinsatz

von 0,20 Euro und ein Höchstgewinn von 2 Euro, Gewinn- und

Verlustsummenbegrenzungen sowie eine Spielpause von 5 Minuten nach

einer Stunde Spielzeit vorgeschrieben. Im Durchschnitt dürfen laut

SpielV in einer Stunde maximal 33 Euro verloren werden. In der Praxis

sind es nur zwischen 5 und 15 Euro (nach einer Studie des Fraunhofer

Instituts sind es durchschnittlich 10,89 Euro pro Stunde).

Derartige Grenzen kennen das Internet und das Spiel in den

Automatensälen der Spielbanken nicht. Wenngleich in Deutschland

bislang Glücks- und Gewinnspiele im Internet unzulässig sind, gibt es

Tausende von Angeboten im Netz - für fast Jedermann - unabhängig vom

Alter - rund um die Uhr. Im Internet sind Glücksspiele mit

Geldeinsatz zu finden, wie sie z.B. in den Spielbanken angeboten

werden. Es gibt aber auch Spiele, die exakt denen in gewerblich

betriebenen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten entsprechen. Die Einsatz- und

Gewinnmöglichkeiten sind jedoch nicht begrenzt. Zahlungen auf anonyme

Spielerkonten sind möglich mit Kreditkarten, Prepaid-Karten, Pay

Safe-Systemen, Warengutscheinen etc.

Eine übermäßige Beschneidung des streng regulierten und

kontrollierten Geld-Gewinnspiels hat zwangsläufig eine Abwanderung

von Spielgästen zu unregulierten und unkontrollierten Spielangeboten

zur Folge. Dort besteht die Gefahr von unangemessen hohen Verlusten

in kurzer Zeit. Eine soziale Kontrolle gibt es nicht. Der Spieler-

und Jugendschutz bleibt auf der Strecke.

Für das gewerbliche Geld-Gewinnspiel in Deutschland existiert ein

umfangreiches Regelwerk, von der Gewerbeordnung über die SpielV bis

hin zum Jugendschutzgesetz. Es gibt kein Regelungsdefizit, sondern

allenfalls ein Kontroll- und Vollzugsdefizit.

Die Unternehmen der Automatenwirtschaft verschließen sich nicht

der Optimierung des Spielerschutzes sowie einem Fine-Tuning der

spielrechtlichen Vorschriften. Sie werden sich jedoch mit allen zur

Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln auf allen prozessualen

Ebenen gegen eine Vernichtung ihrer Existenz wehren. Wir werden eine

Prozessflut ohne Beispiel und immense Schadenersatzforderungen,

bundesweit über 4 Mrd. Euro, erleben!

Originaltext: VDAI - Automatenindustrie e.V.

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29943

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Pressekontakt:

VERBAND DER DEUTSCHEN AUTOMATENINDUSTRIE E.V.

Dircksenstraße 49, 10178 Berlin

Tel.: (0 30) 28 40 70, Fax: (0 30) 28 40 72 72

E-Mail: vdai@vdai.de

Internet: www.vdai.de

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