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ots.CorporateNews: WGF AG / Stellungnahme zu den Aussagen von Gläubigervertretern

Veröffentlicht am 17.05.2013, 16:33
Stellungnahme zu den Aussagen von Gläubigervertretern

Düsseldorf (ots) - In der heutigen Ausgabe des Handelsblattes

werden die Anlegerschutzanwälte RA Klaus Nieding (Vertreter der

Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)), RA Markus

Kienle (Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK))

und Prof. Dr. Julius Reiter wie folgt zitiert: 'Das Unternehmen muss

fortgeführt werden. Eine Zerschlagung wäre die schlechteste Lösung

für die Anleger' (Handelsblatt, 17.05.2013, S. 41). Diese

begrüßenswerte Aussage wird mit Informationen verknüpft, die es

richtig zu stellen gilt. Insbesondere wird behauptet, dass den

Anlegerschutzanwälten nicht genügend Informationen zur Verfügung

gestellt worden seien.

Seit dem 5. April 2013 sind der WGF AG die Forderungen von

Gläubigervertreter schriftlich zugeleitet worden. Daraufhin haben

insgesamt fünf Treffen auf Arbeitsebene mit allen gemeinsamen

Vertretern oder deren Bevollmächtigten stattgefunden, der

Insolvenzplan intensiv besprochen, erörtert und plausibilisiert.

Ferner wurden die vorhandenen Projektentwicklungen analysiert und

mehrere schriftliche Erklärungen von Geschäftspartnern für den Fall

einer Unternehmensfortführung präsentiert.

In einer vorliegenden schriftlichen Zusammenfassung eines

mehrstündigen Arbeitsmeetings vom 22. April 2013 kommt Herr RA Stefan

Schulte, Bevollmächtigter von Prof. Dr. Julius Reiter, im Nachgang zu

seiner ersten Prüfungstätigkeit zu folgender Schlussfolgerung: 'Die

Planzahlen des Insolvenzplans erscheinen plausibel. (...) Die

Fortführung des Unternehmens stellt aus Sicht der Anleger die bessere

Alternative zur Zerschlagung dar.'

Die geführten Verhandlungen in den letzten Wochen gemeinsam mit

den gewählten Anleihevertretern haben unter anderem zu Verbesserungen

geführt:

- Erhöhung der Gesamtrückzahlung von 44% auf 60%

- Verbesserte Kontrollmechanismen durch Einrichtung eines bis zu 5

köpfigen Gläubigerausschusses

- Aufnahme eines Gläubigervertreters in den Vorstand

- Aufnahme min. eines Gläubigervertreters in den Aufsichtsrat

Die von den Gläubigervertretern gewünschte Berufung von Herrn

Prof. Dr. Julius Reiter und Herrn RA Klaus Nieding in die

unterschiedlichen Organe, wurde beschlossen und an die Voraussetzung

geknüpft, dass ein Rechtsgutachten einer renommierten deutschen

unabhängigen Anwaltskanzlei vorgelegt wird, wonach keine rechtlichen

Bedenken dagegen sprechen.

Eine von Herrn Prof. Rainer Schröder, Berlin, erstellte und

überreichte Stellungnahme zu diesem Sachverhalt kann die bestehenden

rechtlichen Zweifel für den Aufsichtsrat und Aktionärin nicht

ausräumen.

Ferner wird die Unabhängigkeit von Prof. Rainer Schröder

angezweifelt, da er als assozierter Berater der Rechtsanwaltskanzlei

baum reiter & collegen tätig ist und zum anderen bei Fortführung der

WGF AG von Herrn Prof. Dr. Julius Reiter als neuer

Sicherheitentreuhänder vorgeschlagen worden ist.

Wir bitten Sie daher dringend, sich mit den Inhalten des

Insolvenzplans vertraut zu machen, Ihr Stimmrecht am 22. Mai

persönlich wahrzunehmen (Congress Center Düsseldorf, CCD Süd, Raum

01, 10:00 Uhr) und sich für die Fortführung der WGF AG auszusprechen.

Sollten Sie ihr Stimmrecht nicht persönlich wahrnehmen können, wenden

Sie sich. Bitte unverzüglich an einen Anwalt, der in Ihrem Sinne Ihr

Stimmrecht ausübt.

Originaltext: WGF AG

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60989

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60989.rss2

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Pressekontakt:

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Mail: agentur@brunomedia.de

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