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OVG Hamburg: Verbot des Mitfahrdienstes Uber in Hamburg ist rechtens

Veröffentlicht am 26.09.2014, 17:12
OVG Hamburg: Verbot des Mitfahrdienstes Uber in Hamburg ist rechtens

HAMBURG (dpa-AFX)- Der Fahrdienstvermittler Uber bleibt in Hamburg verboten. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Freitag entschieden und damit einen Eilantrag der Betreiber zurückgewiesen. Auch das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte im Eilverfahren das vom Berliner Senat verhängte Verbot des Fahrdienstes, wie am Freitag bekanntwurde.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte zuvor das Verbot aus formellen Gründen für nicht rechtens gehalten. Diese Auffassung hat das OVG Hamburg nicht geteilt und damit einer Beschwerde der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation stattgegeben. Das Verbot verletze weder die Berufsfreiheit des Unternehmens noch die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit. Es diene der Durchsetzung des Personenbeförderungsgesetzes und könne auf das allgemeine Ordnungsrecht gestützt werden, urteilten die Richter am Freitag.mb

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