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Pläne gegen Missbrauch von Sozialleistungen durch EU-Zuwanderer

Veröffentlicht am 26.03.2014, 11:03

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will gegen den möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch Zuwanderer aus der EU vorgehen. Das Bundeskabinett billigte dazu am Mittwoch den Zwischenbericht einer Arbeitsgruppe aus Staatssekretären fast aller Ministerien. In dem 133 Seiten starken Papier plädieren die Ressorts unter anderem dafür, EU-Zuwanderern bei Rechtsverstößen für eine gewisse Zeit die Wiedereinreise zu verbieten, die zulässige Aufenthaltsdauer zur Arbeitssuche zu befristen und die Auszahlung von Kindergeld für sie an strengere Vorgaben zu knüpfen.

Es geht in der Debatte vor allem um Migranten aus Bulgarien und Rumänien. Einige Städte hatten über Probleme durch einen wachsenden Zuzug von EU-Zuwanderern geklagt. Die besonders betroffenen Kommunen sollen Finanzhilfe vom Bund bekommen.

Seit dem 1. Januar gilt für Bürger aus Bulgarien und Rumänien die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Das heißt, sie brauchen keine Arbeitserlaubnis mehr, um sich in Deutschland niederzulassen. Beide Staaten sind seit 2007 EU-Mitglieder. Die Zuwanderung aus diesen Ländern ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch 2013 zog es viele Bulgaren und Rumänen nach Deutschland - vor allem nach Duisburg, Frankfurt am Main, München, Offenbach oder Hamburg.

Die betroffenen Kommunen hatten über Probleme mit gering qualifizierten und sozial schwachen Zuwanderern geklagt: Diese hätten zum Teil keine Schul- oder Berufsbildung, keine Krankenversicherung, kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt und kein Geld für vernünftige Unterkünfte. Das belaste die Städte und Gemeinden.

Die CSU hatte zum Jahreswechsel eine hitzige Debatte angestoßen und gewarnt, dass verstärkt gering qualifizierte Migranten aus beiden Staaten nach Deutschland kämen, die vor allem Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollten. Besonders der Satz "Wer betrügt, der fliegt" in einem CSU-Papier hatte Kritik und Populismus-Vorwürfe ausgelöst.

Die Regierung setzte daraufhin im Januar eine Staatssekretärsrunde ein, um die Debatte zu versachlichen. Die Runde mit Vertretern aus elf Ministerien und der Integrationsbeauftragten der Regierung, Aydan Özoguz (SPD), tagte sechs Mal und legte nun den Zwischenbericht vor.

Die Freizügigkeit in der EU sei eine der tragenden Grundfreiheiten in Europa und stehe nicht zur Diskussion, heißt es darin. Die große Mehrheit der EU-Bürger halte sich an die Regeln. Missbrauch durch eine Minderheit müsse aber unterbunden werden.

Vorgeschlagen werden dazu eine Reihe von Änderungen: EU-Zuwanderern soll für eine begrenzte Zeit die Wiedereinreise verwehrt werden, wenn sie bei Rechtsmissbrauch oder Betrug ertappt wurden - etwa bei der Nutzung falscher Dokumente oder der Vortäuschung eines Arbeitsplatzes oder Wohnsitzes. Migranten aus anderen EU-Staaten sollen nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch befristet eine Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche bekommen. Wer sich durch falsche Angaben eine Aufenthaltsbescheinigung erschleicht, soll bestraft werden.

Verschärft werden sollen auch die Vorgaben für die Auszahlung von Kindergeld: Dies soll nur fließen, wenn ausreichende Nachweise und eine Steueridentifikationsnummer vorliegen. Das soll verhindern, dass Behörden für ein Kind doppelt Geld auszahlen.

Außerdem schlagen die Ministerien vor, das Gewerberecht zu ändern, um besser gegen Scheinselbstständigkeit vorzugehen. Jobcenter, Gewerbeämter und Bundespolizei sollen sich besser mit den Stellen abstimmen, die gegen Schwarzarbeit kämpfen.

Den besonders betroffenen Städten will der Bund finanziell unter die Arme greifen: Sie sollen laut Bericht "in den nächsten Jahren" Unterstützung in Höhe von 200 Millionen Euro bekommen - beispielsweise über das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" oder europäische Hilfs- und Sozialfonds. Im Juni will der Staatssekretärsausschuss seinen Abschlussbericht vorlegen.kr

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