KÖLN (dpa-AFX) - "Kölner Stadt-Anzeiger" zu BGH-Urteil über Fahrradhelm:
"Solange es keine Helmpflicht gibt, so lange verbietet es sich, den Schadenersatz zu verkürzen, wenn Radler ohne Helm in einen Unfall verwickelt und verletzt werden. Denn wenn der Gesetzgeber auf die Helmpflicht bewusst verzichtet, die Entscheidung also dem Radler überlässt, wäre es unredlich, den helmlosen Radler mit einem gekürzten Schadenersatzanspruch dafür zu bestrafen, dass er das Angebot der Freiwilligkeit angenommen hat. Zwar hat es das Oberlandesgericht Schleswig so gewünscht. Der Bundesgerichtshof ist jedoch dafür zu loben, dass er dies mit einer gut begründeten Entscheidung zurückgewiesen hat."/zz/DP/jha