ITZEHOE (dpa-AFX) - Deutschlands Verbraucherschützer sind mit einem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen den Windanlagen-Finanzierer Prokon gescheitert. Das Landgericht Itzehoe lehnte den vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) beantragten Erlass ab, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die von Prokon an die Genussrechteinhaber verschickten Schreiben stellten keine unlauteren geschäftlichen Handlungen dar, hieß es in dem Beschluss der Kammer für Handelssachen vom 20. Januar (Aktenzeichen 5 O 6/14). Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, seine Anleger unter Druck zu setzen./run/DP/stb