FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um die Löschung des Markenzeichens des zerschlagenen Pharmakonzerns Hoechst AG bleibt weiter offen. Das Landgericht Frankfurt entschied sich am Mittwoch dafür, mit einem Urteil über die Löschungsklage eines Berliner Privatmannes so lange zu warten, bis der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem ähnlichen Fall entschieden hat. Das kann nach Einschätzung eines Justizsprechers bis zu zwei Jahre dauern.
Der Privatmann hatte Anfang dieses Jahres Klage gegen das Abwicklungsunternehmen Hoechst GmbH erhoben und sich vor Gericht darauf berufen, das seit den 20er-Jahren benutzte Emblem 'Brücke und Turm' werde bereits seit mehr als fünf Jahren nicht mehr benutzt und müsse deshalb gelöscht werden. Ob der Mann das Zeichen selbst nutzen will, blieb offen, weil er sich dazu nicht äußern muss.
Die Hoechst-Vertreter hatten der Klage entgegengehalten, dass das Nachfolgeunternehmen Sanofi noch heute Tabletten mit dem leicht abgewandelten Emblem herstelle. Das Gericht hatte daraufhin die Frage aufgeworfen, ob durch die Verwendung des abgewandelten Markenzeichens auch das ursprünglich beim Patent- und Markenamt in München hinterlegte Emblem geschützt werde. Damit befasse sich derzeit in einem anderen Fall das Luxemburger Gericht./grh/DP/edh
Der Privatmann hatte Anfang dieses Jahres Klage gegen das Abwicklungsunternehmen Hoechst GmbH erhoben und sich vor Gericht darauf berufen, das seit den 20er-Jahren benutzte Emblem 'Brücke und Turm' werde bereits seit mehr als fünf Jahren nicht mehr benutzt und müsse deshalb gelöscht werden. Ob der Mann das Zeichen selbst nutzen will, blieb offen, weil er sich dazu nicht äußern muss.
Die Hoechst-Vertreter hatten der Klage entgegengehalten, dass das Nachfolgeunternehmen Sanofi