MAILAND (dpa-AFX) - Die Deutsche Bank (ETR:DBK) ist im Streit um Derivate-Geschäfte mit der Stadt Mailand von einem italienischen Gericht in zweiter Instanz freigesprochen worden. Das Berufungsgericht in Mailand entschied am Freitag, dass in dem Fall keine Straftat vorliegt, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Neben der Deutschen Bank wurden auch die inzwischen in der verstaatlichten Hypo Real Estate aufgegangenen Depfa, das US-Institut JPMorgan (NYS:JPM) (ETR:CMC) und die Schweizer UBS (VTX:UBSN) (ETR:UBRA) sowie neun Angestellte vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen.
Die Deutsche Bank reagierte zufrieden auf die Entscheidung. 'Das Urteil bestätigt, dass die Deutsche Bank sowie ihre Mitarbeiter korrekt und im Einklang mit Gesetzen und Regulierungen gehandelt haben', hieß es in einer Stellungnahme. Die vier Geldhäuser waren im vergangenen Jahr in erster Instanz zur Zahlung einer Strafe in Höhe von je einer Million Euro verurteilt worden.
In dem Streit ging es um die Ausgabe einer milliardenschweren Anleihe der Stadt Mailand aus dem Jahr 2005, die von den Emissionsbanken über mehrere Zinswetten (Swaps) abgesichert wurde. Da sich diese zu Lasten der Kommunen und zu Gunsten der Institute entwickelt haben, fühlte sich die Stadt über den Tisch gezogen und ging gegen die Banken vor.tb