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Rechtsexperte: In Sachsen-LB-Debakel auch Regress von Aufsichtsräten

Veröffentlicht am 06.06.2012, 15:12
Aktualisiert 06.06.2012, 15:16
LEIPZIG (dpa-AFX) - Im Desaster um die Sachsen LB hätte der Freistaat nach Ansicht des Juraprofessors Joachim Wieland (Speyer) auch Mitglieder der Aufsichtsgremien auf Schadensersatz verklagen müssen. 'Wenn durch das sächsische Finanzministerium Versagen und Pflichtverletzungen der Aufsichtsgremien festgestellt wurden, hätten auch Regressansprüche gegen die Gremienmitglieder durchgesetzt werden müssen', sagte der Experte für Öffentliches Recht dem MDR-Fernsehmagazin 'exakt'. Das sei man dem Steuerzahler schuldig. Der Bericht sollte am Mittwochabend im MDR Fernsehen gezeigt werden.

Die sächsische Landesbank war 2007 in den Strudel der weltweiten Immobilien- und Finanzkrise geraten. Nach riskanten Finanzspekulationen ihrer irischen Tochter stand die Sachsen LB am Rande der Pleite, vor der sie nur durch einen raschen Verkauf an die Landesbank Baden-Württemberg gerettet werden konnte.

Gegen acht ehemalige Bankvorstände klagte der Freistaat 2010 auf Schadenersatz. Er verzichtete hingegen auf Regressforderungen an Mitglieder von Aufsichtsgremien, darunter Politiker. Begründet wurde das mit geringen Erfolgsaussichten und hohen Kosten.

Finanzminister Georg Unland (CDU) hatte damals beteuert, dass ihm diese Entscheidung sehr schwergefallen sei. Aber er habe zu rechnen und abzuwägen, hatte er betont. Die Grünen waren im Januar 2011 mit ihrem Antrag im Landtag gescheitert, außer den Vorständen auch Verwaltungsräte auf Regress zu verklagen./gik/DP/stw

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