KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet an diesem Donnerstag (09.00 Uhr), ob der Hersteller einer Sprachlernsoftware die Markenrechte von Langenscheidt verletzt. Langenscheidt-Konkurrent Rosetta Stone verwendet beim Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen einen gelben Farbton. Langenscheidt hatte sich 2010 jedoch die Farbmarke "Gelb" für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen.
Der Münchner Verlag hat Rosetta Stone daher auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt und vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln 2012 recht bekommen. Potenzielle Käufer könnten der irrigen Ansicht sein, die Sprachsoftware stamme von Langenscheidt, entschied das OLG. Rosetta Stone ging dagegen in Revision.tk