BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat die letzten Weichen für den von Januar an geltenden Mindestlohn gestellt. Es berief eine neue Kommission und legte bestimmte Verpflichtungen für Unternehmen fest. "Jetzt kommt die entscheidende Hürde - die Umsetzung", sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Mittwoch in Berlin. Die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde gilt vom 1. Januar 2015 an. Eine Kommission unter Vorsitz des früheren Hamburger Bürgermeisters Henning Voscherau (SPD) soll Vorschläge für die alle zwei Jahre geplante Mindestlohn-Erhöhung machen. Zudem erließ das Kabinett eine Verordnung: Arbeitgeber werden verpflichtet, für bestimmte Arbeitnehmer die Arbeitszeit exakt zu dokumentieren.