KOBLENZ (dpa-AFX) - Vor etwa einem Jahr kaufte Rheinland-Pfalz eine CD mit vielen Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher. Das sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Am kommenden Freitag (10. Januar/10.30 Uhr) beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz mit dem umstrittenen Erwerb. Hintergrund ist die Verfassungsbeschwerde einer Privatperson. Sie wehrt sich dagegen, dass auf Basis von Daten der CD ein Verfahren gegen sie eingeleitet wurde. Zur Frage, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt, macht das Gericht keine Angaben.
Rheinland-Pfalz hatte die CD mit rund 40 000 Datensätzen zu Geldanlagen möglicher Steuerbetrüger bei drei Schweizer Banken für 4,4 Millionen Euro gekauft. Anschließend waren Fahnder zu einer deutschlandweiten Razzia ausgerückt. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) hatte die Daten im April als 'authentisch und von einer ausgezeichneten Qualität' bezeichnet. Er rechnet mit Einnahmen von etwa einer halben Milliarde Euro.
Zurzeit werden laut einem Ministeriumssprecher die letzten noch nicht ausgewerteten Kundendaten jenen Bundesländern übermittelt, in denen die Betroffenen wohnen. Der Ankauf solcher Daten ist umstritten, weil die CDs auf nicht legalem Weg entstehen.
In der Verfassungsbeschwerde geht es konkret um Gerichtsbeschlüsse für Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Unterlagen. Diese verstießen nach Meinung des Beschwerdeführers gegen das Rechtsstaatsprinzip, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Argument des Beschwerdeführers: Der für die Ermittlungen nötige Anfangsverdacht hätte nicht auf dem angekauften Datenpaket gründen dürfen. Mit einer Entscheidung des VGH ist am Freitag noch nicht zu rechnen./chs/DP/zb
Rheinland-Pfalz hatte die CD mit rund 40 000 Datensätzen zu Geldanlagen möglicher Steuerbetrüger bei drei Schweizer Banken für 4,4 Millionen Euro gekauft. Anschließend waren Fahnder zu einer deutschlandweiten Razzia ausgerückt. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) hatte die Daten im April als 'authentisch und von einer ausgezeichneten Qualität' bezeichnet. Er rechnet mit Einnahmen von etwa einer halben Milliarde Euro.
Zurzeit werden laut einem Ministeriumssprecher die letzten noch nicht ausgewerteten Kundendaten jenen Bundesländern übermittelt, in denen die Betroffenen wohnen. Der Ankauf solcher Daten ist umstritten, weil die CDs auf nicht legalem Weg entstehen.
In der Verfassungsbeschwerde geht es konkret um Gerichtsbeschlüsse für Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Unterlagen. Diese verstießen nach Meinung des Beschwerdeführers gegen das Rechtsstaatsprinzip, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Argument des Beschwerdeführers: Der für die Ermittlungen nötige Anfangsverdacht hätte nicht auf dem angekauften Datenpaket gründen dürfen. Mit einer Entscheidung des VGH ist am Freitag noch nicht zu rechnen./chs/DP/zb