DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Klinikbetreiber Rhön und Fresenius haben mehr Zeit, ihre Beschwerde gegen die drohende Anteilsaufstockung des Wettbewerber Asklepios zu begründen.
Mitte März hatte das Bundeskartellamt Asklepios unter Auflagen genehmigt, seinen Anteil an Rhön auf bis zu 10,1 Prozent erhöhen zu dürfen. Dagegen haben sowohl Rhön wie auch Fresenius Beschwerde eingelegt, die nun ausführlich begründet werden muss. Beide Unternehmen hätten dafür Fristverlängerungen beantragt und erhalten, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts am Mittwoch auf Anfrage der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. Rhön habe bis zum 17. Juni und Fresenius bis zum 30. August Zeit, Argumente gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter vorzubringen.
Um ihre Anteile auf eine Sperrminorität von 10,1 Prozent aufstocken zu können, muss Asklepios in der Region Goslar die Harzklinik sowie das Medizinische Versorgungszentrum verkaufen, so die Auflage des Bundeskartellamtes. Rhön-Klinikum ist der Ansicht, dass die dies nicht ausreicht. 'Wenn Asklepios eine Sperrminorität bei Rhön erreichen kann, könnte dies das Unternehmen bei wesentlichen strategischen Fragen zukünftig bremsen', hatte Rhön-Chef Martin Siebert jüngst gesagt.
Die Grenze von zehn Prozent am Kapital von Rhön ist deshalb kritisch, weil die Satzung des Konzerns für wichtige Beschlüsse wie beispielsweise Kapitalerhöhungen eine Zustimmung von mindestens 90 Prozent des vertretenen Kapitals auf der Hauptversammlung verlangt. Der Medizinkonzern Fresenius war im Vorjahr mit seiner Milliardenofferte für Rhön-Klinikum genau an dieser Hürde gescheitert. Asklepios-Eigner Bernard Broermann hatte die Übernahme vereitelt, indem er rund fünf Prozent an Rhön erwarb./ep/mne/fbr
Mitte März hatte das Bundeskartellamt Asklepios unter Auflagen genehmigt, seinen Anteil an Rhön auf bis zu 10,1 Prozent erhöhen zu dürfen. Dagegen haben sowohl Rhön wie auch Fresenius Beschwerde eingelegt, die nun ausführlich begründet werden muss. Beide Unternehmen hätten dafür Fristverlängerungen beantragt und erhalten, sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Oberlandesgerichts am Mittwoch auf Anfrage der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. Rhön habe bis zum 17. Juni und Fresenius bis zum 30. August Zeit, Argumente gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter vorzubringen.
Um ihre Anteile auf eine Sperrminorität von 10,1 Prozent aufstocken zu können, muss Asklepios in der Region Goslar die Harzklinik sowie das Medizinische Versorgungszentrum verkaufen, so die Auflage des Bundeskartellamtes. Rhön-Klinikum ist der Ansicht, dass die dies nicht ausreicht. 'Wenn Asklepios eine Sperrminorität bei Rhön erreichen kann, könnte dies das Unternehmen bei wesentlichen strategischen Fragen zukünftig bremsen', hatte Rhön-Chef Martin Siebert jüngst gesagt.
Die Grenze von zehn Prozent am Kapital von Rhön ist deshalb kritisch, weil die Satzung des Konzerns für wichtige Beschlüsse wie beispielsweise Kapitalerhöhungen eine Zustimmung von mindestens 90 Prozent des vertretenen Kapitals auf der Hauptversammlung verlangt. Der Medizinkonzern Fresenius war im Vorjahr mit seiner Milliardenofferte für Rhön-Klinikum genau an dieser Hürde gescheitert. Asklepios-Eigner Bernard Broermann hatte die Übernahme vereitelt, indem er rund fünf Prozent an Rhön erwarb./ep/mne/fbr