😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 2: Einreisesperren bei Sozialmissbrauch in der Ressortabstimmung

Veröffentlicht am 21.05.2014, 18:28

(Neu: Gesetzentwurf liegt vor; Merkel, erster/vorletzter Absatz)

BERLIN (dpa-AFX) - Mit fünfjährigen Einreiseverboten und Beschränkungen beim Kindergeld will die Bundesregierung gegen einen möglichen Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer vorgehen. Das geht aus dem vorläufigen Gesetzentwurf hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Kanzlerin Angela Merkel betonte in der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag): "Die EU ist keine Sozialunion."

Wie ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Berlin sagte, befindet sich der Gesetzentwurf derzeit in der Abstimmung zwischen den einzelnen Ministerien. Er soll aber noch vor der Sommerpause vom Kabinett beschlossen worden. Zuvor hatte "Der Freitag" darüber berichtet.

Die Grundzüge des Gesetzentwurfs sind bereits seit zwei Wochen bekannt - jetzt liegen auch die angepeilten Detailregelungen vor, die nach einem Kabinettsbeschluss allerdings noch durch Bundestag und Bundesrat müssen. Nach den bisherigen Plänen soll Zuwanderern aus der EU für bis zu fünf Jahre zwingend die Wiedereinreise verboten werden, wenn sie beim Missbrauch von Sozialleistungen ertappt werden.

Wer sich durch falsche oder unvollständige Angaben eine Aufenthaltserlaubnis erschleicht, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Den unberechtigten Bezug von Kindergeld will man dadurch verhindern, dass der Antragsteller künftig Steueridentifikationsnummern für sich und das jeweilige Kind vorlegen muss. EU-Zuwanderer sollen zur Arbeitssuche zudem in der Regel nur noch ein auf sechs Monate befristetes Aufenthaltsrecht bekommen.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt bezeichnete die Pläne mit Blick auf die Europawahl als "populistisches Wahlkampfgetöse". In der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag) beklagte sie, Wiedereinreisesperren seien europarechtswidrig und bloße Augenwischerei.

Anlass für die gesetzliche Neuregelung war die CSU-Kampagne "Wer betrügt, der fliegt", mit der die Christsozialen vor einem massenhaften Missbrauch von Sozialleistungen durch Bulgaren und Rumänen gewarnt hatten. Bürger aus diesen beiden jungen EU-Staaten haben seit dem 1. Januar freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Einige Kommunen fühlten sich jedoch durch den steigenden Zuzug von sozial schwachen Osteuropäern überfordert.

Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, Zuwanderern aus anderen EU-Staaten Sozialleistungen zu zahlen. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hielt allerdings am Dienstag in einem Gutachten fest, dass man sogenannten Armutszuwanderern dann Hartz IV verweigern darf, wenn die Betroffenen ausschließlich nach Deutschland kamen, um Sozialhilfe zu beziehen.

Merkel sagte der "Passauer Neuen Presse": "Wir wollen Hartz IV nicht für EU-Bürger zahlen, die sich allein zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten." Zum Kindergeld gebe es in der EU Freizügigkeitsregelungen und ein klares Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Danach hätten in Deutschland arbeitende EU-Bürger grundsätzlich Anspruch darauf, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind. "Wir arbeiten daran, hierbei bestmöglich Missbrauch ausschließen zu können."

Im Vorjahr haben in Deutschland lebende Ausländer Hartz-IV-Leistungen in Höhe von rund 6,7 Milliarden Euro bezogen - etwa ein Fünftel des Gesamtvolumens. Auf die rund 900 000 Ausländer aus Nicht-EU-Staaten entfielen 5 Milliarden Euro, auf die 311 000 Zugewanderten aus den anderen EU-Ländern 1,7 Milliarden Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Darin sind Gesamtaufwendungen für Hartz-IV-Leistungen von 33,7 Milliarden Euro ausgewiesen. Bundesbürger erhielten davon 26,8 Milliarden Euro.P/hbr

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.