😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 2: Erste Ex-Schlecker-Mitarbeiterin gewinnt vor Gericht - Grobe Fehler

Veröffentlicht am 28.06.2012, 17:40
(neu: Insolvenzverwalter Geiwitz, FDP)

STUTTGART/EHINGEN (dpa-AFX) - Eine frühere Schlecker-Mitarbeiterin aus Baden-Württemberg hat vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht Heilbronn entschied, dass bei der Sozialauswahl für ihre Kündigung grobe Fehler gemacht wurden, wie das Landesarbeitsgericht am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. 'Die Kündigung ist unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter', sagte ein Gerichtssprecher. Tausende Ex-Mitarbeiter waren nach einer Kündigungswelle bei Schlecker Ende März vor Gericht gezogen.

Nach dem Scheitern einer Auffanglösung gingen rund 4.500 Klagen gekündigter Mitarbeiter bei den Gerichten ein. Die Heilbronner Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Insolvenzverwaltung haben. Wird weiteren Ex-Mitarbeitern Recht zugesprochen, hätten diese rückwirkend Anspruch auf die Gehälter der vergangenen Monate.

Das Arbeitsgericht in Heilbronn begründete sein Urteil etwa damit, dass die Klägerin, langjährige Leiterin einer Schlecker-Filiale, einen Fall aufzeigen konnte, in dem eine vergleichbare Beschäftigte mit weniger Sozialpunkten - dazu zählen Alter und Kinder - nicht gekündigt wurde. Zudem habe der Beklagte, die Insolvenzverwaltung, die Sozialauswahl nur unvollständig begründet. Auch der vom Gericht geforderte Interessenausgleich mit Namensliste der gekündigten Beschäftigten sei nie eingereicht worden.

Auch andere Gerichte hätten nicht alle Informationen von der Insolvenzverwaltung von Arndt Geiwitz bekommen. Das könne aber an dem logistischen Aufwand bei den bundesweit gut 4.500 Klagen liegen, sagte der Gerichtssprecher. Es sei möglich, dass sich mehrere Gerichte dem Heilbronner Urteil anschließen. 'Aber das ist nur Spekulation.' Der Klägerin war am 28. März im Zuge der Insolvenz wie 10.000 weiteren Beschäftigten gekündigt worden. Dagegen hatte sie geklagt. Das Urteil wurde am 21. Juni gefällt (AZ: 8 Ca 71/12).

Ihren Arbeitsplatz kann die Klägerin aber wegen der Abwicklung von Schlecker allerdings nicht zurückerhalten - zur Wochenmitte waren alle 2.800 Schlecker-Filialen in Deutschland endgültig geschlossen worden. Wie die aktuell verbliebenen 13.200 Mitarbeiter dürfte die ehemalige Filialleiterin erst freigestellt werden und dann erneut ihre Kündigung erhalten, sagte der Gerichtssprecher. Aufgrund des Urteils habe sie allerdings das Recht auf rückwirkende Gehaltszahlungen.

Für Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz waren die 4.500 Klagen der gekündigten Mitarbeiter K.O.-Kriterium für Schlecker - sie hätten mögliche Investoren abgeschreckt. Mit der von der FDP verhinderten Transfergesellschaft wäre das nicht passiert, erneuerte Geiwitz seine Vorwürfe in der 'Stuttgarter Zeitung' (Donnerstag). Dabei habe er vor allem auf ein Eingreifen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesetzt. 'Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundeskanzlerin ein Machtwort gesprochen hätte und die FDP nicht die Möglichkeit bekommen hätte, ihre ordnungspolitischen Vorstellungen über das Schicksal der Mitarbeiter von Schlecker zu stellen', sagte Geiwitz dem Blatt.

Die angegriffene FDP wies die Kritik erneut zurück. FDP-Fraktionsvize im Bundestag, Martin Lindner, sagte: 'Schuster bleib bei deinen Leisten - das gilt für den Insolvenzverwalter und für uns auch.' Geiwitz müsse respektieren, dass seine Forderung nicht Aufgabe der Bundesregierung sei. 'Wir können für Schlecker keine Transfergesellschaft mit Risiken für die Steuerzahler gründen', sagte Lindner. Die Politik springe ja auch bei anderen Unternehmen dieser Art nicht ein, wenn sie pleitegingen./ozy/DP/he

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.