😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 2: Kanzleramt legt Arbeitsstättenverordnung von Nahles auf Eis

Veröffentlicht am 26.02.2015, 17:39
ROUNDUP 2: Kanzleramt legt Arbeitsstättenverordnung von Nahles auf Eis

BERLIN (dpa-AFX) - Das Kanzleramt hat die umstrittene Arbeitsschutzverordnung von Ministerin Andrea Nahles vorerst auf Eis gelegt. Die SPD-Politikerin sagte am Donnerstag in Berlin, im weiteren Verfahren sei nun das Kanzleramt am Zug. Es sei nun nicht mehr in ihren Händen, wann die Verordnung in Kraft treten kann. Sie erwarte nun "eine klare Ansage des Kanzleramts".

Die Arbeitgeber hatten die geplante Überarbeitung der seit Jahrzehnten geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz massiv kritisiert. Sie sprachen von teils absurden Vorgaben und warnten vor überbordender Bürokratie. Im Koalitionsausschuss am Dienstagabend war sie auch zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD strittig. Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) habe viele Einwände formuliert, hieß es.

Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer sprach am Donnerstag von einer "sehr guten Nachricht", sollte die Regierung von der geplanten Änderung der Arbeitsstättenverordnung Abstand nehmen. Sie zeige damit, "dass sie ihren Beschluss vom Dezember 2014, den weiteren Anstieg von Bürokratie zu vermeiden, ernst nimmt".

Gewerkschaften zeigten sich verärgert. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied der IG Metall, Hans-Jürgen Urban, sprach von einem "verantwortungslosen Taktieren" der Arbeitgeber auf Kosten der Gesundheit von Beschäftigten. "Es ist keine Sternstunde der Demokratie, wenn Arbeitgeberverbände in einem medialen Handstreich die Beschlüsse von Verfassungsorganen zunichtemachen können."

Wie es nun weitergeht, war am Donnerstag zunächst offen. In Regierungskreisen hieß es, die Verordnung befinde sich weiter in der regierungsinternen Abstimmung. Es finde "eine Verständigung über die Inhalte statt".

Im Nahles-Ministerium hieß es am Donnerstag, sie sei weiter im Gespräch mit dem Kanzleramt. Eine offizielle Mitteilung aus dem Kanzleramt sei bisher nicht eingegangen. Sie stehe zu dieser Verordnung, sagte Nahles. Sie habe in der Diskussion bisher Kompromissbereitschaft gezeigt. Im übrigen sei die Verordnung drei Jahre beraten worden, sie in der Ressortabstimmung gewesen und mit drei Änderungswünschen vom Bundesrat gebilligt worden.

Der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag) berichtete, Nahles sei mit ihrer Verordnung vorerst gescheitert. Offiziell habe der Koalitionsausschuss in seiner Sitzung die Verabschiedung durch das Kabinett nur erneut vertagt. In hochrangigen Koalitionskreisen hieß es nach Angaben der Zeitung jedoch: "Das Ding ist tot."

Als ein Beispiel für die überbordende Regelungswut wurde die Verpflichtung genannt, abschließbare Spinde am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. In der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag) bekräftigte Nahles: "Ich hänge nicht an den Spinden, auch wenn es natürlich durchaus hilfreich ist, Wertsachen sicher wegschließen zu können." Wenn sich Regelungen "als überflüssig erweisen, bin ich die Letzte, die darauf beharrt".

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.