KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Euro-Rettungsschirm ESM unter Vorbehalten genehmigt. Es müsse sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.
Der Antrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt.
VÖLKERRECHTLICHE VORBEHALTE
Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den 'Europäischen Stabilitätsmechanismus' ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.
Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linken im Bundestag. Außerdem haben sich rund 37.000 Bürger einer Beschwerde des Vereins 'Mehr Demokratie' angeschlossen.
ENTSCHEIDUNG VORLÄUFIG
Voßkuhle nannte zwei Vorbehalte. Der Rettungsschirm dürfe nicht so ausgelegt werden, dass sich der Anteil Deutschlands von 190 Milliarden Euro ohne Zustimmung der deutschen Seite - und damit des Bundestages - erhöhe. Außerdem dürfe die Schweigepflicht für alle ESM-Mitarbeiter nicht dazu führen, dass der Bundestag nicht ausreichend unterrichtet werde.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, wies darauf hin, dass die heutige Entscheidung zum Rettungsschirm nur vorläufig sei. Eine Hauptverhandlung werde folgen.
FOLGEWIRKUNGEN KAUM VERLÄSSLICH ABSCHÄTZBAR
Voßkuhle wies darauf hin, dass 'die wirtschaftlichen und politischen Folgen, die mit einem deutlich verzögerten Inkrafttreten der angegriffenen Gesetze aufgrund des Erlasses einer einstweiligen Anordnung verbunden sein könnten, kaum verlässlich abschätzbar' seien. Deshalb habe sich das Gericht trotz des Eilantrages Zeit mit der Entscheidung gelassen.
Das Gericht entscheide nicht über die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspaketes, sagte Voßkuhle. 'Das ist und bleibt Aufgabe der Politik.' Niemand könne mit Sicherheit sagen, welche Maßnahmen für die Bundesrepublik Deutschland und die Zukunft Europas in der derzeitigen Krise tatsächlich am besten seien.
BESTREBUNGEN DER BUNDESREGIERUNG GEWÜRDIGT
Voßkuhle würdigte die Bestrebungen der Bundesregierung, 'Maßnahmen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise auf europäischer Ebene zu verrechtlichen und demokratisch rückanzubinden'. Allerdings müsse beobachtet werden, 'wie lange und wie weit dieses Bemühen letztlich trägt'./jon/sew/DP/jsl
Der Antrag des CSU-Politikers Peter Gauweiler, den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt.
VÖLKERRECHTLICHE VORBEHALTE
Damit kann Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Deutschland hat bislang als einziges Euro-Land den Vertrag über den 'Europäischen Stabilitätsmechanismus' ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.
Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linken im Bundestag. Außerdem haben sich rund 37.000 Bürger einer Beschwerde des Vereins 'Mehr Demokratie' angeschlossen.
ENTSCHEIDUNG VORLÄUFIG
Voßkuhle nannte zwei Vorbehalte. Der Rettungsschirm dürfe nicht so ausgelegt werden, dass sich der Anteil Deutschlands von 190 Milliarden Euro ohne Zustimmung der deutschen Seite - und damit des Bundestages - erhöhe. Außerdem dürfe die Schweigepflicht für alle ESM-Mitarbeiter nicht dazu führen, dass der Bundestag nicht ausreichend unterrichtet werde.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, wies darauf hin, dass die heutige Entscheidung zum Rettungsschirm nur vorläufig sei. Eine Hauptverhandlung werde folgen.
FOLGEWIRKUNGEN KAUM VERLÄSSLICH ABSCHÄTZBAR
Voßkuhle wies darauf hin, dass 'die wirtschaftlichen und politischen Folgen, die mit einem deutlich verzögerten Inkrafttreten der angegriffenen Gesetze aufgrund des Erlasses einer einstweiligen Anordnung verbunden sein könnten, kaum verlässlich abschätzbar' seien. Deshalb habe sich das Gericht trotz des Eilantrages Zeit mit der Entscheidung gelassen.
Das Gericht entscheide nicht über die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des Rettungspaketes, sagte Voßkuhle. 'Das ist und bleibt Aufgabe der Politik.' Niemand könne mit Sicherheit sagen, welche Maßnahmen für die Bundesrepublik Deutschland und die Zukunft Europas in der derzeitigen Krise tatsächlich am besten seien.
BESTREBUNGEN DER BUNDESREGIERUNG GEWÜRDIGT
Voßkuhle würdigte die Bestrebungen der Bundesregierung, 'Maßnahmen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise auf europäischer Ebene zu verrechtlichen und demokratisch rückanzubinden'. Allerdings müsse beobachtet werden, 'wie lange und wie weit dieses Bemühen letztlich trägt'./jon/sew/DP/jsl