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ROUNDUP 2: Karlsruhe mit Zweifeln an Steuervorteilen für Firmenerben

Veröffentlicht am 08.07.2014, 18:24
Aktualisiert 08.07.2014, 18:27
ROUNDUP 2: Karlsruhe mit Zweifeln an Steuervorteilen für Firmenerben

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der Bevorzugung von Firmenerben bei der Erbschaftsteuer erkennen lassen. Besonders scheinen den Richtern die Gründe für die Privilegierung sowie deren Ausgestaltungen zu ungenau zu sein, wie in der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe deutlich wurde. "Wir brauchen eine sehr genaue Bestimmung", sagte etwa der Verfassungsrichter Johannes Masing. "Geht es um die Freistellung der Unternehmen oder der Unternehmer? Wir brauchen da genaue Maßstäbe."

Das Verfassungsgericht prüft, ob das seit 2009 geltende Erbschaftssteuergesetz verfassungsgemäß ist. Die Frage ist, ob Erben von Firmenvermögen zu sehr bevorzugt werden. Sie können sich zum Großteil oder ganz von der Steuer befreien.

Das mit Spannung erwartete Urteil soll im Herbst verkündet werden. Der Vorsitzende Richter und Vizepräsident des Verfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sagte zum Schluss der eintägigen Verhandlung mit Blick auf den Zeitpunkt der Entscheidung: "Wir dachten da an den Herbst."

Bundesregierung und Wirtschaftsverbände sprachen sich im Prozess für die Beibehaltung der gegenwärtigen Erbenbesteuerung aus. Die große Koalition habe sich 2008 vor dem Hintergrund der damaligen Wirtschaftskrise bewusst für die Privilegierung von Firmenerben entschieden, um Arbeitsplätze zu sichern, sagte etwa Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) in Karlsruhe. Als einer der Wirtschaftsvertreter erklärte Peer Robin Paulus vom Verband "Die Familienunternehmer", ohne die derzeitigen Vergünstigungen wären Arbeitsplätze gefährdet, und die Unternehmen könnten weniger investieren.

Meister sagte mit Blick auf die Änderungen 2009: "Es galt, die Arbeitsplatzbeschaffer in der deutschen Wirtschaft nicht weiter zu belasten." Das seien die Familienunternehmen: Denn sie stellten 60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Ungewollte Schlupflöcher seien geschlossen worden.

Paulus sagte, schon bei einer mittleren Erbsteuerlast würde etwa bei zwei Dritteln der Familienunternehmen die finanzielle Substanz leiden. Er berief sich dabei auf eine Umfrage im eigenen Verband.

Rainer Kambeck vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verwies auf eine Studie des Bundesfinanzministeriums, derzufolge der Fiskus 2012 wegen der Privilegien zehn Milliarden Euro weniger einnahm. Hätten die Unternehmen das zusätzlich zahlen müssen, wären 500 000 Arbeitsplätze gefährdet gewesen.

Grund für die Verhandlung ist eine Vorlage des Bundesfinanzhofs, wonach das derzeitige Erbschaftssteuerrecht eine verfassungswidrige Überprivilegierung darstellt. Von den Vorteilen profitieren Firmen, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften.kr

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