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ROUNDUP 2: Mitfahrdienst Uber darf weitermachen - Hamburger Verbot gekippt

Veröffentlicht am 25.07.2014, 18:00
ROUNDUP 2: Mitfahrdienst Uber darf weitermachen - Hamburger Verbot gekippt

HAMBURG (dpa-AFX) - Die US-Internetplattform Uber darf ihren umstrittenen Mitfahrdienst in Hamburg vorerst weiter betreiben. Das Hamburger Verwaltungsgericht habe dem Widerspruch gegen ein zuvor ausgesprochenes Verbot stattgegeben und die Verfügung gegen die Fahrdienst-Plattform UberPOP somit vorläufig und bis zu einer gerichtlichen Entscheidung aufgehoben, teilte ein Sprecher am Freitag mit. Das Gericht war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Zuvor hatte "Spiegel Online" über die Gerichtsentscheidung berichtet. Taxifahrer fordern bundesweit ein härteres Vorgehen gegen den App-Anbieter.

Die Verkehrsbehörde in Hamburg wollte den Smartphone-Sevice UberPOP stoppen, weil sie es für unzulässig hält, dass private Fahrer mit ihrem eigenen Auto kommerziell Mitfahrdienste anbieten. Dagegen war Uber vorgegangen. Nun wurde die einstweilige Verfügung aufgehoben, die der Firma ihre Geschäfte untersagte. Das seien "tolle Neuigkeiten" für die Stadt Hamburg, sagte Uber-Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty.

Bei UberPOP können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Daneben bietet Uber auch einen Chauffeurdienst an.

Taxifahrer fordern ein härteres Durchgreifen der Behörden gegen Uber. Nachdem Hamburg zunächst mit dem Verbot vorgeprescht war, rief der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) auch die anderen Städte dazu auf. Die Behörden in Berlin, Frankfurt und München sollten "endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen", verlangte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz.

Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe.tw

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