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ROUNDUP 2: Vorauskasse bei Flugreisen - Verbraucherschützer mahnen Airlines ab

Veröffentlicht am 22.05.2013, 17:39
(neu: Reaktion der Luftverkehrswirtschaft)

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht gegen Vorauskasse bei Pauschal- und Flugreisen vor. Sechs Fluggesellschaften wurden bereits abgemahnt, weil sie sofort bei der Buchung den vollen Flugpreis von ihren Kunden verlangen. 'Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden', erklärte der Vorstand der Verbraucherzentrale, Klaus Müller, am Mittwoch in Düsseldorf. Die Abmahnungen richten sich gegen Air Berlin , die Thomas-Cook-Tochter Condor, Tuifly , Lufthansa und ihre Tochter Germanwings sowie Germania. Wenn sie nicht bis Ende Mai einen Verzicht auf die kundenunfreundlichen Klauseln erklären, will die Verbraucherzentrale klagen.

Die deutsche Luftverkehrswirtschaft verteidigte die gängige Praxis mit Verweis auf Planungssicherheit. 'Sie ermöglicht es den Fluggesellschaften, ihren Kunden Frühbucherrabatte und günstige Preise anzubieten', teilte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes, Matthias von Randow, auf dpa-Anfrage mit. Ein Buchungsverfahren mit einer schrittweisen Reservierung und Bezahlung führe am Ende zu mehr leeren Plätzen im Flugzeug. 'Das verschlechtert aber nicht nur die Öko-Bilanz, sondern macht Fliegen auch teurer.'

Die Verbraucherschützer sehen das anders: 'Die Vertragsbestimmungen verstoßen klar gegen das Prinzip 'Ware gegen Geld'', erklärte Müller. 'Der Fluggast trägt das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen.' Zudem verliere er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, falls die Airline von der Flugzeit oder den vereinbarten Flughäfen abweichen wolle. Eine Anzahlung sei allenfalls akzeptabel, wenn die Fluggesellschaft eine Insolvenzsicherung vorweisen könne. Diese ist bislang allerdings nur für Reiseveranstalter Pflicht.

Gegen fünf Reiseveranstalter hat die Verbraucherzentrale bereits Klage erhoben, weil sie Vorauszahlungen zwischen 25 und 100 Prozent des Reisepreises verlangten. Zwei Gerichte hätten inzwischen die Auffassung der Verbraucherschützer bestätigt, dass die Veranstalter gegen das 'Zug-um-Zug-Prinzip verstoßen', wonach Kunden erst zahlen müssten, wenn sie die Leistung erhalten hätten, erklärte Müller.

Das Landgericht Frankfurt sehe dieses Prinzip verletzt, wenn die Anzahlung über 20 Prozent liege (Az 2.24 O 196/12). 'Bei einem Umsatz von 24,2 Milliarden Euro genehmigen sich die Veranstalter mit ihren Vorauszahlungsforderungen im Kleingedruckten einen zinslosen Kredit in Millionenhöhe.'

Eine Klage bereitet die Verbraucherzentrale auch gegen die Telekom vor - wegen der geplanten Drosselung der Internet-Geschwindigkeit. Die Frist für die geforderte Unterlassung sei vor einer Woche verstrichen, sagte Müller. 'Jetzt muss Justitia entscheiden, ob die Telekom die Surfgeschwindigkeit um bis zu 99 Prozent gegenüber den Werbeversprechen ausbremsen darf.'

Die Telekom und fünf weitere Telefonanbieter waren zudem Adressaten weiterer Abmahnungen. Dabei ging es um vermeintliche Flatrates, die sich im Kleingedruckten als sehr begrenzte Leistungen entpuppten oder um unerwünschte neue Telefon-Pakete.

Die dreisteste Betrüger-Masche des Jahres wurde aber im traditionellen Bereich der Kaffeefahrten gestrickt: Eine Firma aus Stapelfeld in Schleswig-Holstein kam auf die Idee, 19,90 Euro für nichts in Rechnung zu stellen. Die 'Ausfall-Pauschale' sollte fällig werden, wenn angebliche 'Gewinner' nicht auf einen Brief reagierten, der eine große Veranstaltung mit 1500-Euro-Scheck, Zusatzprämien, Bustransfer und Essen in Aussicht stellte.

Wenn keine Vertragsbeziehungen bestanden und nichts unterschrieben wurde, müssten Verbraucher auf solche Zahlungsaufforderungen ebenso wenig reagieren wie etwa auf Rechnungen für vermeintliche Erotik-Dienste am Telefon, erklärte Müller. Der Papierkorb ist aber nicht immer die richtige Adresse für solche Forderungen: 'Bei angemahnten Urheberrechtsverletzungen sollte man sich an einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale wenden', riet Müller./beg/DP/stw

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