MANNHEIM/KIEL (dpa-AFX) - Das Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) kann sich in den nächsten Jahren nicht mehr an den Frühjahrs- und Herbstgutachten der Bundesregierung beteiligen. Es ist wie das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) für die Jahre 2013 bis 2016 aus dem Kreis der Gutachter ausgeschieden.
Die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums habe das Kieler Institut vor wenigen Tagen erreicht, sagte IfW-Sprecher Jürgen Stehn am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Das ZEW und das Kieler Institut bilden ein Konsortium. Das ZEW hatte den Auftrag nach eigenen Angaben 2010 erstmals bekommen. Die Kieler saßen seit dem ersten Gutachten 1950 mit am Tisch.
'Wir bedauern, dass wir den Auftrag nicht mehr bekommen haben', sagte ZEW-Präsident Clemens Fuest der dpa. Allerdings sei das Zentrum hauptsächlich Zulieferer der IfW gewesen, die Arbeit habe nicht zum ZEW-Kerngeschäft gehört. Qualitätsbedenken hätten bei der neuen Vergabe seines Wissens nach aber keine Rolle gespielt.
Die Frühjahrs- und Herbstgutachten der Bundesregierung gelten als die wichtigsten Konjunkturprognosen. An ihnen mitzuwirken bringt den Forschungsinstituten viel Renommee.
Den Platz räumen müssen ZEW und IfW nun für das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (Berlin). Die Mannheimer sind nach Angaben Stehns innerhalb des Konsortiums für die Mittelfristprognosen zuständig gewesen, die Kieler für die Kurzfristprognosen.
Das Scheitern des Kiel-Mannheimer-Konsortiums habe keineswegs an der Qualität des Angebots gelegen, teilte auch das IfW mit. Die habe auf einem hohen Niveau gelegen. 'Dies wird vom Auftraggeber bestätigt. Ausschlaggebend für die Absage ist der zu hohe Preis.' Den Preisanstieg gegenüber dem vormaligen Angebot spiegele aber im Wesentlichen die zwischenzeitlich eingetretenen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst wider.
Das DIW wollte sich nicht äußern, solange die Vergabe nicht offiziell ist. Auch das Bundeswirtschaftsministerium wollte inhaltlich nicht Stellung nehmen. Es teilte auf Nachfrage nur mit, dass das Vergabeverfahren unter anderem wegen der Widerspruchsfrist noch nicht abgeschlossen sei. 'Die Bieter haben Anspruch auf Vertrauensschutz. Deshalb hat der Auftraggeber bis zum Abschluss des Verfahrens strenge Vertraulichkeit zu wahren', sagte eine Sprecherin./gyd/DP/jkr
Die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums habe das Kieler Institut vor wenigen Tagen erreicht, sagte IfW-Sprecher Jürgen Stehn am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Das ZEW und das Kieler Institut bilden ein Konsortium. Das ZEW hatte den Auftrag nach eigenen Angaben 2010 erstmals bekommen. Die Kieler saßen seit dem ersten Gutachten 1950 mit am Tisch.
'Wir bedauern, dass wir den Auftrag nicht mehr bekommen haben', sagte ZEW-Präsident Clemens Fuest der dpa. Allerdings sei das Zentrum hauptsächlich Zulieferer der IfW gewesen, die Arbeit habe nicht zum ZEW-Kerngeschäft gehört. Qualitätsbedenken hätten bei der neuen Vergabe seines Wissens nach aber keine Rolle gespielt.
Die Frühjahrs- und Herbstgutachten der Bundesregierung gelten als die wichtigsten Konjunkturprognosen. An ihnen mitzuwirken bringt den Forschungsinstituten viel Renommee.
Den Platz räumen müssen ZEW und IfW nun für das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (Berlin). Die Mannheimer sind nach Angaben Stehns innerhalb des Konsortiums für die Mittelfristprognosen zuständig gewesen, die Kieler für die Kurzfristprognosen.
Das Scheitern des Kiel-Mannheimer-Konsortiums habe keineswegs an der Qualität des Angebots gelegen, teilte auch das IfW mit. Die habe auf einem hohen Niveau gelegen. 'Dies wird vom Auftraggeber bestätigt. Ausschlaggebend für die Absage ist der zu hohe Preis.' Den Preisanstieg gegenüber dem vormaligen Angebot spiegele aber im Wesentlichen die zwischenzeitlich eingetretenen Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst wider.
Das DIW wollte sich nicht äußern, solange die Vergabe nicht offiziell ist. Auch das Bundeswirtschaftsministerium wollte inhaltlich nicht Stellung nehmen. Es teilte auf Nachfrage nur mit, dass das Vergabeverfahren unter anderem wegen der Widerspruchsfrist noch nicht abgeschlossen sei. 'Die Bieter haben Anspruch auf Vertrauensschutz. Deshalb hat der Auftraggeber bis zum Abschluss des Verfahrens strenge Vertraulichkeit zu wahren', sagte eine Sprecherin./gyd/DP/jkr