😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 2/Bundestags-Gutachten: Tarifeinheitsgesetz verstößt gegen Grundgesetz

Veröffentlicht am 01.03.2015, 18:35
Aktualisiert 01.03.2015, 18:36
ROUNDUP 2/Bundestags-Gutachten: Tarifeinheitsgesetz verstößt gegen Grundgesetz

(neu: Mehr Details aus dem Gutachten)

BERLIN (dpa-AFX) - Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit wird nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gegen das Grundgesetz verstoßen. Das Gesetz, über das am Donnerstag erstmals im Plenum beraten wird, stelle einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit dar, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Expertise. Der Berliner "Tagesspiegel" (Montag) hatte zuvor darüber berichtet. Alles in allem seien verfassungsrechtliche Bedenken nicht von der Hand zu weisen.

Der Beamtenbund (dbb) und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatten bereits angekündigt, das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen zu wollen.

Eingriffe in Grundrechte sind dem Gutachten zufolge zwar möglich, aber nur wenn sie gerechtfertigt seien. Das Ziel des Gesetzes - also die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern - reiche dafür nicht aus. Auch andere Begründungen seien nicht ausreichend für einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit - etwa eine Zunahme von Arbeitskämpfen in jüngster Zeit oder das Ziel der Stärkung des Betriebsfriedens.

Die Regierung will künftig in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für dieselbe Beschäftigtengruppe dem Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Vorrang geben. Das soll mehr Ruhe in die Betriebe und die Wirtschaft insgesamt bringen. Die Macht kleinerer Gewerkschaften wie jener der Lokführer, GDL, würde eingeschränkt. Deshalb sieht der Wissenschaftliche Dienst die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Grundgesetz betroffen.

Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, entgegnete in der Zeitung: "Der Gesetzentwurf stellt nur eine Regel auf für den Kollisionsfall." Wenn also zwei Gewerkschaften und Tarifverträge auf dieselben Arbeitnehmer zielten, müsse es Klarheit darüber geben, welcher Tarifvertrag gelte. Das Gesetz sei kein Eingriff in ein Grundrecht, sondern dessen Ausgestaltung.

BDA-Präsident Ingo Kramer ergänzte am Sonntag in Berlin: "Die aktuellen Tarifabschlüsse wie in der Metall- und Elektroindustrie wie auch die laufenden Tarifverhandlungen etwa in der Chemieindustrie belegen nachdrücklich, dass die Tarifpartner ihrer Verantwortung gerecht werden." Das Ergebnis eines Abschlusses dürfe nicht in Gefahr sein, jederzeit durch neue Forderungen und Arbeitskämpfe infrage gestellt zu werden.

Der dbb und seine betroffenen Mitgliedsgewerkschaften protestieren von diesem Montag an gegen den Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles. Vor den Parteizentralen von CDU und SPD wollen Mitglieder bis Donnerstag Mahnwachen abhalten. Zum Auftakt will dbb-Chef Klaus Dauderstädt vor der CDU-Zentrale sein. Vor die SPD kommen unter anderem dbb-Tarifexperte Willi Russ und der Vorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky. Vor allem die massiven Bahnstreiks im Oktober und November hatten den Ruf nach dem lange geplanten Tarifeinheitsgesetz lauter werden lassen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.