😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 2/Für schnelle Netzverbindungen: Kabinett läutet Ende von DVB-T ein

Veröffentlicht am 11.02.2015, 15:26
Aktualisiert 11.02.2015, 15:27
ROUNDUP 2/Für schnelle Netzverbindungen: Kabinett läutet Ende von DVB-T ein

(Neu: Weitere Details)

BERLIN (dpa-AFX) - TV-Zuschauer, die ihr Programm über das digitale Antennenfernsehen DVB-T empfangen, werden technisch aufrüsten müssen. Mit der Freigabe zusätzlicher Funkfrequenzen für den Ausbau des schnellen Internets in Deutschland geht auch der Wechsel zum neuen Format DVB-T2 einher.

Das neue digitale Antennenfernsehen DVB-T2 kann im Gegensatz zum alten Standard auch Programme in hoher Auflösung (HD) ausstrahlen. Es bietet auch eine größere Programmvielfalt und soll einen besseren mobilen Empfang ermöglichen. Der neue Standard ist allerdings nicht mit der Vorgängerversion kompatibel. Daher werden sich Fernsehzuschauer, die bislang das TV-Signal über DVB-T empfangen, einen neuen Decoder für DVB-T2 anschaffen oder auf einen anderen Empfangsweg wie Satellit, Kabel oder Internet ausweichen müssen. Einfache Empfangsboxen für DVB-T2 sind im Einzelhandel ab rund 30 Euro zu haben.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch die Verordnungsänderung, wodurch die bisher alten DVB-T belegten 700-Megahertz-Frequenzen künftig dem mobilen Internet dienen. Damit seien alle rechtlichen Voraussetzungen für eine im zweiten Quartal 2015 geplante Auktion der Frequenzen geschaffen, sagte Infrastrukturminister Alexander Dobrindt (CSU).

Mit dem Umstieg auf DVB-T2 werden Frequenzen im Bereich 700 MHz frei. Diese "digitale Dividende" kann künftig dann für schnelle Mobilfunkverbindungen genutzt werden. Aus der Versteigerung der Nutzungsrechte für die Frequenzen erwartet Dobrindt einen Milliardenbetrag, der nach Abzug von Umstellungskosten für den Breitbandausbau reserviert werden soll. Aus den Mitteln werden auch Nutzer von drahtlosen Mikrofonanlagen entschädigt, die dann ebenfalls auf neue Technik umsteigen müssen.

Die Bundesregierung hat das Ziel ausgegeben, bis 2018 flächendeckend Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen. Bundesweit sind solche schnellen Zugänge aktuell für ungefähr zwei Drittel der Haushalte verfügbar. Vor allem in dünn besiedelten Gebieten soll die Abdeckung über mobiles Breitband erfolgen, statt Kabel zu vergraben. Eine Vollabdeckung mit 50 Megabit erfordert laut Schätzungen Investitionen von bis zu 20 Milliarden Euro.

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte: "Wir wollen die digitale Spaltung zwischen Stadt und Land überwinden und das schnelle Internet für alle." Er erwarte für den Breitbandausbau auch Mittel aus den angekündigten zusätzlichen Investitionen von zehn Milliarden Euro, die die Bundesregierung für 2016 bis 2018 angekündigt hat.

Der Ertrag aus der Versteigerung der 700-Megahertz-Frequenzen soll je zur Hälfte zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Dann soll er für den Ausbau der Internet-Versorgung über Förderprogramme von Bund und Ländern eingesetzt werden.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.