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ROUNDUP 2/Gegen zockende Banker und riskante Geschäfte: Regulierung beschlossen

Veröffentlicht am 06.02.2013, 12:29
Aktualisiert 06.02.2013, 12:32
BERLIN (dpa-AFX) - Bankern drohen bei unsauberen Geschäften in Zukunft harte Konsequenzen. Top-Manager von Banken und Versicherungen sollen künftig strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie grob gegen Sorgfaltspflichten bei Risikogeschäften verstoßen und ihr Unternehmen so in eine Schieflage bringen. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg. Bei schweren Vergehen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Fraglich ist aber, was aus den Plänen wird. Die von SPD und Grünen geführten Bundesländer könnten das Vorhaben angesichts der neuen Kräfteverhältnisse im Bundesrat verzögern.

Größere Finanzinstitute müssen sich außerdem auf eine Abtrennung des risikoreichen Investmentgeschäfts vom klassischen Bankgeschäft einstellen. Das Kundengeschäft soll abgeschirmt werden, wenn die riskanten Geschäfte einen bestimmten Umfang erreicht haben. Ein weiterer Punkt in dem Gesetzespaket: Banken, deren Zusammenbruch das gesamte Finanzsystem gefährden könnte, sollen für den Krisenfall eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne ('Banken-Testamente') aufstellen.

Die Regierung zieht damit weitere Konsequenzen aus der Finanzkrise 2008/2009, in der auch in Deutschland Banken vor der Pleite gerettet werden mussten. Einlagen der Sparer sollen besser geschützt und Steuerzahler vor neuen Milliardenbelastungen bewahrt werden.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem weiteren wichtigen Gesetzespaket auf dem Weg zu mehr Krisenfestigkeit des Finanzsystems. Die Regierung verfolge seit dem Beginn der Legislaturperiode ein klares Ziel, sagte er: 'Kein Finanzmarkt, kein Finanzakteur und kein Finanzprodukt darf unbeaufsichtigt bleiben.' Das Gesetz sei ein weiterer Schritt in diese Richtung.

Bankenverbände sehen das Vorhaben allerdings skeptisch: Sie warnen vor einer Überregulierung und einem nationalen Alleingang. Der Bundesverband deutscher Banken kritisierte das Vorhaben als Irrweg. 'Der Gesetzentwurf schwächt in vielen Teilen den deutschen Finanzplatz und das bewährte deutsche Universalbankensystem', sagte Verbandspräsident Andreas Schmitz. 'Er ist vor allem dem anstehenden Wahlkampf geschuldet.' Eine Notwendigkeit für die übereilte Initiative gebe es nicht.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands bezeichnete das Paket als 'Schnellschuss zu Lasten einer leistungsstarken Kreditwirtschaft und ihrer Kunden'.

Oppositionspolitiker halten die Pläne dagegen für unzureichend. Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick tat das Gesetz als 'Wahlkampfplacebo' ab. Die 'Banken-Testamente' etwa kämen viel zu spät, sagte er im Deutschlandradio Kultur. Die Trennung von Risiko- und Kundengeschäft wiederum greife zu kurz.

Das Gesetzesvorhaben orientiert sich an Vorschlägen einer Expertengruppe der EU-Kommission unter Leitung des finnischen Notenbankpräsidenten Erkki Liikanen aus dem vergangenen Oktober. Die Beratungen auf EU-Ebene laufen noch, Deutschland prescht also vor. Die Regelungen sollen im Januar 2014 in Kraft treten. Eine Trennung der Geschäftsbereiche bei den Banken ist bis Juli 2015 vorgesehen. Ob dieser Zeitplan zu halten ist, ist aber sehr fraglich. Durch die Verschiebung der Kräfteverhältnisse im Bundesrat könnten die von SPD und Grünen geführten Länder das Vorhaben erheblich verzögern./jac/DP/bgf

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