😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 3: Gericht entscheidet Ende Februar im Milliarden-Prozess gegen Apple

Veröffentlicht am 11.02.2014, 14:49
Aktualisiert 11.02.2014, 14:50

(Neu: Termin für die Entscheidung)

MANNHEIM (dpa-AFX) - Das Landgericht Mannheim wird Ende Februar entscheiden, ob die Handy-Hersteller Apple (NAS:AAPL) (ETR:APC) und HTC ein zentrales Mobilfunkpatent verletzt haben und deswegen Schadenersatz in Milliardenhöhe zahlen müssen. Nach einer vierstündigen Verhandlung zu einer Klage des Patentverwerters IPCom gegen Apple sagte der Vorsitzende Richter Holger Kircher, das Urteil werde am 28. Februar verkündet und damit am gleichen Tag wie die Entscheidung einer anderen Kammer des Landgerichts im Verfahren gegen HTC.

In zwei Verfahren gegen Apple verlangt IPCom die Feststellung einer Patentverletzung sowie Schadenersatz von 1,57 Milliarden Euro. Gegen HTC geht es zunächst nur um die Feststellung einer Patentverletzung. Wenn das Gericht der Klage entspreche, werde IPCom auch gegenüber diesem Hersteller Ansprüche geltend machen, sagte Geschäftsführer Bernhard Frohwitter der Nachrichtenagentur dpa.

Apple beantragte in der Verhandlung, die Klage abzuweisen. Apple-Anwalt Frank-Erich Hufnagel warf IPCom vor, die Forderung nach Schadenersatz mit einem 'Taschenspielertrick' durchsetzen zu wollen. Für die Firma IPCom, die das Patent zusammen mit hunderten anderen 2007 von Bosch erworben hatte, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Kellenter, Apple habe sich einer klaren Verletzung des Patents schuldig gemacht.

Der Vorsitzende Richter Holger Kircher warf beiden Parteien vor, sie deuteten frühere Urteile und Beschlüsse zu dem umstrittenen Patent nach ihren jeweiligen Interessen: 'Jeder interpretiert ein Stück hinzu oder weg.' Dies sei sehr unbefriedigend. Anstatt auf rechtskräftige Entscheidungen in anderen dazu anhängigen Verfahren zu warten, sei er aber der Meinung: 'Die Sache ist spruchreif, wir können zu einem Ergebnis kommen.'

Das Patent schützt eine ursprünglich von Bosch entwickelte technische Lösung, die den Zugang zu Mobilfunknetzen steuert und Rettungskräften oder der Polizei bei Netzüberlastung eine Überholspur einräumt. Zu diesem Schutzrecht mit der Bosch-Bezeichnung #100A (EP 1 841 268) gab es kürzlich ein Einspruchsverfahren: Das Europäische Patentamt (EPA) in München bestätigte im Januar die Gültigkeit des Patents und wies Einsprüche von Nokia (HSE:NOK1V) (ETR:NOA3), HTC, Vodafone (FSE:VOD) (ISE:VOD), Ericsson (FSE:ERCB) und Apple ab.

Bei dem Beschluss des Europäischen Patentamts, sagte Richter Kircher zu Beginn der Verhandlung, handele es sich allerdings 'nicht um lediglich sprachliche und deklaratorische Erweiterungen, sondern um Klarstellungen mit einer inhaltlichen und substanziellen Einschränkung des Klagepatents'. Er müsse daher der Klägerin 'etwas Wasser in den Wein gießen', sagte der Richter. Die Seiten traten dann in eine technisch detaillierte Diskussion über die Frage ein, ob das Patent für die Zugangssteuerung im Mobilfunknetz lediglich ein einziges Bit vorsehe oder ob der Datenumfang dafür unterschiedlich gestaltet werden könne.

Frohwitter begründete den Anspruch auf Schadenersatz mit Investitionen von Bosch im Wert von vier Milliarden Dollar. Die Handy-Hersteller nutzten diese technische Erfindung für den Mobilfunk aber kostenfrei. 'Da muss ein Ausgleich her', sagte der IPCom-Geschäftsführer. Die Verhandlung in Mannheim verfolgte auch eine ranghohe Justitiarin von Apple, Noreen Krall.

Die von IPCom geforderte Schadenersatzsumme ist beispiellos in den jahrelangen Patentstreitereien in der Mobilfunk-Industrie. Den bisher höchsten Schadenersatz bekam Apple 2012 im kalifornischen Prozess gegen Samsung (SQ1:SMSN) (FSE:SSU) zugesprochen, nach einer Reduzierung sind es noch über 920 Millionen Dollar (rund 675 Mio Euro). Das Verfahren geht aber noch durch die Instanzen.

IPCom wirft auch schon seit Jahren eine Verletzung des Patents dem einstigen Handy-Weltmarktführer Nokia vor. Die Finnen erklären, sie umgingen das patentierter Verfahren mit einer eigenen Lösung. IPCom bestreitet, dass dies möglich sei, da die Technologie zum Grundstock von Mobilfunk-Standards gehöre.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.