😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 3: Länder einig über schärfere Regeln für Steuer-Selbstanzeige

Veröffentlicht am 27.03.2014, 17:24

BERLIN (dpa-AFX) - Für Steuerbetrüger wird es künftig teurer und schwieriger, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Die Finanzminister der Länder verständigten sich am Donnerstag in Berlin darauf, die Regeln für die umstrittene strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nochmals deutlich zu verschärfen. So soll der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung verdoppelt und der Zeitraum zur Offenlegung von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.

Differenzen gibt es in der Frage, ob ein Aufschlag schon bei Nachzahlungen von weniger als 50 000 Euro fällig wird. Diskutiert wird ferner, ob bei höheren Hinterziehungsbeträgen gar keine Strafbefreiung mehr gewährt wird. Offen ist auch, wie stark Zuschläge bei schwerer Steuerhinterziehung angehoben werden sollen. Die Finanzminister lassen zudem prüfen, ob ein Strafzuschlag höher als 10 Prozent ausfallen kann und eine Obergrenze machbar ist. Auch geht es darum, wie eine umfassende Selbstanzeige aussehen soll.

Die strittigen Fragen sollen bis Anfang Mai geklärt werden. Die Union warnte vor zu hohen Hürden. Die Selbstanzeige müsse weiter handhabbar bleiben. Angesichts der geplanten Verschärfungen meldeten Finanzämter zuletzt einen deutlichen Anstieg der Selbstanzeigen reuiger Steuerbetrüger. Auslöser für die Debatte war unter anderem der Steuerbetrugs-Fall des früheren FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß.

Nach jetzigem Stand soll der Strafzuschlag bei hinterzogenen Beträgen über 50 000 Euro nach Länder-Angaben künftig 10 Prozent betragen. Er beträgt bisher 5 Prozent und wird zusätzlich zum Verzugszins von 6 Prozent erhoben. Zudem müssten Steuerhinterzieher künftig in allen Fällen Angaben für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren offenlegen. Damit sei auch die umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuern für den Zehn-Jahreszeitraum zwingend, um straffrei zu bleiben. Die Strafverfolgungsverjährung solle dazu auch bei einfacher Hinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden.

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) erklärte: "Wir werden am Ende eine gute Lösung vorlegen." Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU) sieht ein "wohlgewogenes Maß". Die "kleinen Fische" dürften nicht zu schnell kriminalisiert werden, bei den Großen müsse genauer hingeschaut werden. Die Vorschriften müssten handhabbar und rechtssicher sein.

Ähnlich äußerte sich der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Michael Meister (CDU). Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU) warnte: "Wenn wir die Hürden so hoch ziehen, dass keiner sie mehr erfüllt, dann ist nichts gewonnen."

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte, Ziel sei, dass im kommenden Jahr das Gesetz gilt. "Steuerhinterzieher müssen wissen: die Luft wird dünn für sie." Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) sprach von einem Durchbruch für mehr Steuergerechtigkeit.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sagte in der ARD, es müsse geklärt werden, "ob es irgendwo eine Grenze geben muss, an der generell die Selbstanzeige nicht mehr greift". Es sei schon ein Unterschied, ob man 500 000 Euro oder 30 Millionen anzeige.sl

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.