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ROUNDUP 3: Schäuble mahnt zu sachlicher Debatte über Erbschaftsteuer

Veröffentlicht am 12.03.2015, 18:30
Aktualisiert 12.03.2015, 18:33
ROUNDUP 3: Schäuble mahnt zu sachlicher Debatte über Erbschaftsteuer

(Neu: weitere Äußerungen von Ministern)

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mahnt die Kritiker seiner geplanten Erbschaftsteuer-Reform zu mehr Sachlichkeit. Mit Blick auf wachsende Kritik aus den Reihen von CDU und CSU, Wirtschaft sowie den Ländern sagte der CDU-Politiker am Donnerstag in Berlin: "Wir sind hier nicht Dampfplauderer."

Vor einem Treffen mit den Länder-Finanzministern sagte er, es gehe darum, Vorschläge für die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Korrekturen zu machen und seriös zu argumentieren. "Öffentliches Getöse" werde dem verfassungsrechtlichen Problem nicht gerecht. "Je lauter das Getöse, umso geringer ist der sachliche Gehalt."

Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) rechnet fest mit Korrekturen an den Eckpunkten Schäubles: "Da bin ich mir sicher." Man sei noch weit entfernt von einem Gesetzentwurf. Schäuble habe sehr intensiv zugehört. Etliche Länder sähen Nachbesserungsbedarf und forderten mittelstandfreundlichere Regeln.

Schäubles bisher vorgelegte Eckpunkte fallen schärfer aus als von der Wirtschaft erwartet. Danach müssten mehr Firmenerben und Unternehmen nachweisen, dass sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht verkraften, um vom Fiskus verschont zu werden.

Besonders in der Kritik steht eine Freigrenze von 20 Millionen Euro je ererbtem betrieblichen Vermögen für die "Bedürfnisprüfung". Damit soll verhindert werden, dass automatisch zu viele Firmen profitieren. Dagegen laufen Union und Wirtschaftsverbände Sturm.

Die Karlsruher Richter hatten die seit 2009 geltende großzügige Verschonung von Betriebsvermögen gekippt. Derzeit können Firmenerben von Steuern teils oder ganz befreit werden, wenn sie den Betrieb mehrere Jahre fortführen, Arbeitsplätze erhalten und wenn ein Großteil des Betriebsvermögens in die Produktion eingebunden ist.

Die Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall begründet das Finanzministerium damit, dass 2013 etwa 98 Prozent der Unternehmen unterhalb dieser Wertgrenze gelegen hätten. Auch soll künftig das Privatvermögen der Erben oder Beschenkten einbezogen werden. Die Belastung des Privatvermögens soll aber gedeckelt werden. Auch soll es eine Bagatellgrenze von einer Million Euro für kleine Unternehmen geben, die den Erhalt der Arbeitsplätze nicht nachweisen müssen.

Der CDU-Wirtschaftsrat warnt laut der Zeitung "Die Welt" vor einer "Zerschlagung unseres erfolgreichen Mittelstandsmodells". Der CSU-Mittelstandspolitiker Hans Michelbach kritisierte im Deutschlandfunk, Schäubles Pläne orientierten sich mehr an "willkürlichen Unternehmenswerten" statt an Arbeitsplätzen. Kritik kommt auch von der grün-roten Regierung in Baden-Württemberg, wo zahlreiche Familienbetriebe angesiedelt sind.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) nannte die Eckpunkte Schäubles eine gute Grundlage: "Sie berücksichtigen, dass Erbschaftsteuer auch, aber nicht nur unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten zu bewerten ist." Die Erfüllung der Steuerpflicht dürfe aber nicht dazu führen, dass Unternehmen und Arbeitsplätze gefährdet würden.

Nach Meinung des niedersächsischen Finanzministers Peter-Jürgen Schneider (SPD) gibt es eine breite Übereinstimmung zwischen dem Bundesfinanzminister und der großen Mehrheit der Länder. Aus Sicht der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) ist eine verfassungsfeste Reform nötig, die zugleich mittelstandsfreundlich sein müsse und Arbeitsplätze sichere.

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