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ROUNDUP 3/'Trotz gewichtiger Bedenken' grünes Licht für EU-Corona-Fonds

Veröffentlicht am 06.12.2022, 16:09
Aktualisiert 06.12.2022, 16:15
© Reuters.

(Neu: mit Reaktionen, neue Aufmachung)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Voll überzeugt ist das Bundesverfassungsgericht nicht, als es die deutsche Beteiligung am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU für rechtens erklärt. "Trotz gewichtiger Bedenken", wie Vizepräsidentin Doris König am Dienstag in Karlsruhe bei der Urteilsverkündung betont. Ganz deutlich wird das auch daran, dass ein Verfassungsrichter ausschert: Peter Müller sieht sich nicht in der Lage, die Entscheidung seiner sechs Kolleginnen und Kollegen mitzutragen. Aus seiner Sicht - und aus jener der Kritiker - öffnet das Aufbauprogramm mit dem Namen "Next Generation EU" Tür und Tor für eine Transferunion, in der Staaten die Schulden anderer begleichen.

Das Gericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen jenes Gesetz zurückgewiesen, mit dem der Bundestag einer deutschen Beteiligung an dem Fonds zustimmte (Az. 2 BvR 547/21 u.a.). Für die Mehrheit des Zweiten Senats war entscheidend, dass die Schulden eine Ausnahme bleiben und einen bestimmten Zweck verfolgen sollen. Zudem sei die Ermächtigung zur Kreditaufnahme in der Höhe sowie zeitlich begrenzt. Sehr wichtige Anmerkungen, sagt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in Brüssel. "Das muss sehr sorgfältig für die europäische wie die nationale Haushaltspolitik analysiert werden."

Geteilt ist auch das Echo: Als Vertreter der Bundesregierung in Karlsruhe sagt der parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Florian Toncar (FDP), Europa helfe es, wenn Investitionen in Gang gesetzt werden, um die europäische Wirtschaft auf den Wachstumspfad zurückzubringen und schwere Schäden zu beseitigen. Andreas Audretsch von den Bundestags-Grünen erklärt: "Das Urteil stärkt die Handlungsfähigkeit der EU in Zeiten der Krise."

Hingegen findet Kläger Bernd Lucke, der einstige AfD-Gründer, das Gericht habe mögliche Folgen insbesondere für den Bundeshaushalt nicht ausreichend berücksichtigt. "Wir glauben, dass der Senat da viel zu nachgiebig ist und in gewisser Hinsicht zu naiv ist gegenüber dem Gestaltungswillen der Europäischen Union, die EU zu einer Transferunion auszubauen", sagt Lucke. Und auch aus der Ferne kommt Unterstützung: Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) bezeichnet die Entscheidung als "besorgniserregend": Das höchste deutsche Gericht habe einen neuen Kurs eingeschlagen. "Es ist nicht mehr wie früher der Garant für die Wahrung der Verfassungsidentität und die Einhaltung der deutschen Haushaltssouveränität."

Das Aufbauprogramm "Next Generation EU" soll den EU-Staaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Berücksichtigt man die Inflation, sind das inzwischen mehr als 800 Milliarden Euro. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und den Rest als Darlehen. Spätestens Ende 2058 sollen die Schulden beglichen sein.

Deutschland rechnete mit Zuschüssen von fast 26 Milliarden Euro netto. Die größten Summen gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien. Erste Gelder sind schon ausgezahlt. Mehr als die Hälfte aller Mittel soll nach den europäischen Vorgaben in Klimaprojekte und in die digitale Transformation fließen.

Hierzu merkt das Verfassungsgericht in seinem 127 Seiten langen Urteil kritisch an, dass der Zusammenhang zur Corona-Pandemie beim Punkt Digitalisierung noch nachvollziehbar sei - beim Klimaschutz liege er allerdings ferner. Ein Zehntel der Summe solle sogar explizit für Programme genutzt werden, die nichts mit der Pandemie zu tun haben. Aus dem Wiederaufbaufonds wurde somit auch aus Sicht des bayerischen Finanzministers Füracker "ein Paket zur Entlastung einzelner Länderhaushalte, sowie ein Digital- und Klimapaket".

Auf der anderen Seite ist Deutschland laut Bundesrechnungshof mit voraussichtlich rund 65 Milliarden Euro größter Nettozahler. Die Behörde hatte von einer "Zäsur für die europäische Finanzarchitektur" gesprochen und vor Risiken für den Bundeshaushalt gewarnt. Die Kläger argumentierten ähnlich: Sie befürchten, dass am Ende womöglich Deutschland die Rechnung allein begleichen muss, sollten Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.

Dem Argument, es drohe ein unkalkulierbarer Schuldensog über Jahrzehnte, folgt das Verfassungsgericht nicht. Die Summen, um die es geht, seien vergleichsweise gering. Das Budgetrecht des Bundestags werde nicht substanziell eingeschränkt, sagt Richterin König. Der Zweite Senat bleibt hier bei seiner Einschätzung aus einem Eilverfahren im April 2021, mit der er die deutsche Beteiligung erstmal ermöglicht hatte. Im Hauptverfahren prüfte er nun Details.

Nach Meinung des Senats überschreitet die EU auch nicht offensichtlich ihre Kompetenzen. Hätte das Gericht Zweifel daran gehabt, hätte es den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschalten müssen. Genau das fordert Richter Müller. Seine Kollegen und Kolleginnen hätten genauer abwägen müssen und wären dann zu einem anderen Schluss gekommen, ist er überzeugt. In einem sogenannten Sondervotum listet er aus seiner Sicht offene Fragen auf und wirft der Senatsmehrheit unter anderem vor, den "Dialog der europäischen Verfassungsgerichte" zu verweigern.

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