DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der US-Konzern Apple gibt den juristischen Kampf gegen die Tablet-Computer seines koreanischen Rivalen Samsung nicht auf. Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht pochte Apple am Dienstag auf ein bundesweites Vertriebsverbot für das Samsung-Modell 10.1 N und einen europaweiten Verkaufsstopp für das Modell 7.7. Nach Ansicht der Amerikaner verletzt das Design der koreanischen Geräte Apples Schutzrechte, weil es sich zu sehr am iPad-Design orientiere. Das Gericht will seine Entscheidungen am 10. Juli verkünden.
Das iPad sei ein Gerät mit einer 'hohen wettbewerblichen Eigenart, von der eine ganz erhebliche Ausstrahlung ausgehe', sagte der Apple-Anwalt. Deswegen reichten die Abwandlungen des Samsung-Modells 10.1 N nicht aus, um 'die unlautere Rufausbeutung zu beseitigen', die das Gericht beim Vorgängermodell 10.1 festgestellt hatte. Die Samsung-Anwälte hielten dagegen, angesichts der Änderungen des 10.1 N 'kann man nicht mehr von einer Rufausbeutung sprechen'.
Nach der Niederlage der Amerikaner vor dem Düsseldorfer Landgericht im Februar war Apple in die Berufung gezogen. Der Prozessreigen in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung.
Apple hatte zunächst in Düsseldorf Erfolg und Samsungs Galaxy Tab 10.1 vom deutschen Markt verbannt. Die Koreaner hatten daraufhin das abgewandelte Modell 10.1 N eigens für den deutschen Markt geschaffen. Es weist, wie das Gericht feststellte, den deutlich besser wahrnehmbaren Hersteller-Schriftzug 'Samsung' auf, außerdem einen breiteren Rand mit Lautsprecherschlitzen.
Apples Versuch, auch das 10.1 N im Eilverfahren zu stoppen, scheiterte vor dem Landgericht. Ob das Oberlandesgericht sich dem Landgericht anschließt, oder dessen Entscheidung aufhebt, ließen die Richter in der mündlichen Verhandlung offen./fc/DP/stw
Das iPad sei ein Gerät mit einer 'hohen wettbewerblichen Eigenart, von der eine ganz erhebliche Ausstrahlung ausgehe', sagte der Apple-Anwalt. Deswegen reichten die Abwandlungen des Samsung-Modells 10.1 N nicht aus, um 'die unlautere Rufausbeutung zu beseitigen', die das Gericht beim Vorgängermodell 10.1 festgestellt hatte. Die Samsung-Anwälte hielten dagegen, angesichts der Änderungen des 10.1 N 'kann man nicht mehr von einer Rufausbeutung sprechen'.
Nach der Niederlage der Amerikaner vor dem Düsseldorfer Landgericht im Februar war Apple in die Berufung gezogen. Der Prozessreigen in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung.
Apple hatte zunächst in Düsseldorf Erfolg und Samsungs Galaxy Tab 10.1 vom deutschen Markt verbannt. Die Koreaner hatten daraufhin das abgewandelte Modell 10.1 N eigens für den deutschen Markt geschaffen. Es weist, wie das Gericht feststellte, den deutlich besser wahrnehmbaren Hersteller-Schriftzug 'Samsung' auf, außerdem einen breiteren Rand mit Lautsprecherschlitzen.
Apples Versuch, auch das 10.1 N im Eilverfahren zu stoppen, scheiterte vor dem Landgericht. Ob das Oberlandesgericht sich dem Landgericht anschließt, oder dessen Entscheidung aufhebt, ließen die Richter in der mündlichen Verhandlung offen./fc/DP/stw