😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Apple ringt weiter um US-Verkaufsverbot gegen Samsung

Veröffentlicht am 21.12.2012, 16:17
SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Apple gibt den Kampf um ein Verkaufsverbot für mehr als zwei Dutzend Samsung -Smartphones in den USA noch nicht verloren. Nachdem die zuständige Richterin eine solche Strafe verweigert hatte, geht der iPhone-Hersteller in Berufung, wie aus am Donnerstag veröffentlichten Gerichtsdokumenten hervorgeht. Es handelt sich um das Verfahren, in dem Geschworene die Verletzung mehrerer Patente durch Samsung festgestellt und Apple gut eine Milliarde Dollar Schadenersatz zugesprochen hatten.

Richterin Lucy Koh hatte diese Woche dennoch entschieden, dass die Argumente von Apple nicht für ein weitreichendes Verkaufsverbot ausreichten. Unter anderem habe der iPhone-Konzern nicht belegen können, dass die Verkaufserfolge von Samsung-Geräten auf die Verletzung von Apple-Patenten zurückgingen. Und auch wenn Samsung dem iPhone Kunden abgejagt haben könnte, gebe es keine Gefahr, dass Apple aus dem Smartphone-Geschäft gedrängt werde. Zugleich wies die Richterin aber auch die Forderung von Samsung nach einem neuen Prozess ab.

Ein Verkaufsverbot hätte potenziell sogar mehr Wert als der Milliarden-Schadenersatz, weil Apple damit auch neuere Geräte ins Visier nehmen könnte, die auf Technologien entsprechender Patente zurückgreifen. Sofort von einem Verkaufsverbot betroffen gewesen wären neben kaum noch relevanten älteren Modellen auch einige immer noch verkaufte Samsung-Geräte wie das Smartphone Galaxy S2. Ihre neuesten Modelle greifen die Rivalen gegenseitig in einem anderen Verfahren vor dem selben Gericht in Kalifornien an, dort wird ein Prozess aber erst im Jahr 2014 erwartet.

Richterin Koh entscheidet derzeit, wie hoch der Schadenersatz sein soll. Apple hatte eine Erhöhung beantragt, weil Samsung die Patente bewusst verletzt habe. Die Südkoreaner wollen hingegen eine drastische Reduzierung des Betrags, da die Berechnungen der Geschworenen fehlerhaft gewesen seien. Zusätzlich komplizierter macht das Verfahren, dass zwei der betroffenen Patente derzeit vom amerikanischen Patentamt wieder auf den Prüfstand gestellt werden, weil es ähnliche frühere Erfindungen gebe. Die Überprüfung kann Jahres in Anspruch nehmen. Die Schutzrechte sind solange weiterhin gültig, Samsung betont allerdings, dass sie damit angezweifelt würden./so/DP/fn

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.