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ROUNDUP: BER-Flugrouten - Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

Veröffentlicht am 12.11.2014, 19:44
Aktualisiert 12.11.2014, 19:45
ROUNDUP: BER-Flugrouten - Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

n LEIPZIG (dpa-AFX) - Die Wannsee-Flugrouten für den neuen Hauptstadt Flughafen BER sind rechtens. Das hat am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und der Deutschen Umwelthilfe abgewiesen.

Die Gemeinde wollte erreichen, dass die Festlegungen zu den Flugrouten für unrechtmäßig erklärt werden, weil die Gemeinde und vor allem der Ortskern unzumutbar mit Lärm belastet würden. Vor dem Oberverwaltungsgericht OVG hatte die Gemeinde teilweise Recht bekommen. Das Gericht hatte Nachtflüge von 22.00 bis 06.00 Uhr untersagt.

Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte die OVG-Entscheidung, wonach das Gemeindegebiet aber tagsüber überflogen werden darf. Die Richter räumten ein, die Gemeinde sei unzumutbarem Fluglärm ausgesetzt. Aber alternative Routen würden an anderen Stellen für noch mehr Menschen zu Belastungen führen.

"Die Entscheidung, den Fluglärm auf einen Korridor zu konzentrieren, hat zwar den Nachteil der Doppelbelastung, aber den Vorteil, dass der Kreis der von unzumutbarem Fluglärm Betroffenen möglichst gering gehalten wird", hieß es zur Begründung. Einer der Verwaltungsrichter hatte während der Verhandlung gesagt, die für die Flugrouten zuständige Flugsicherung habe die Wahl "zwischen Pest und Cholera" gehabt. Der Rechtsvertreter der Gemeinde, Günter Siebeck, hatte betont, bei voller Kapazität sei "alle fünf Minuten" ein Flugzeug in der Luft.

Der Flughafenbeauftragte der Gemeinde, Alexander Fröhlich, sagte am Rande der Verhandlung: "Es geht gar nicht um die Zahl der Leute, die das betrifft. Es geht darum, dass es eine Schneise geben wird, in der die Menschen keine Ruhe mehr finden werden." Nach der Verkündung der Entscheidung betonte er, der Rechtsweg scheine nun ausgeschöpft. "Jetzt werden wir neue Wege suchen. Das ist nicht vom Tisch." Näher wollte er sich dazu aber nicht äußern.

Die Klage der Deutschen Umwelthilfe wies das Gericht als unberechtigt zurück. Der Umweltverein hatte moniert, dass die Wannsee-Flugroute in nur drei Kilometer Entfernung am Helmholtz-Zentrum vorbeiführt, auf dessen Gelände sich ein Forschungsreaktor befindet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei für Flugrouten nicht vorgeschrieben, betonte das Gericht.

Die Umwelthilfe wollte prüfen lassen, ob das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung es versäumt hat, eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu veranlassen, um Risiken bei Flugzeugabstürzen abzuschätzen.

Allerdings ist das Thema Reaktor und Wannseeflugrouten noch nicht erledigt. Dazu gibt es noch ein Verfahren am Oberverwaltungsgericht, das Klagen mehrerer Gemeinden wegen des Reaktors betrifft. Der Verein könne auch nicht den Schutz von Gebieten fordern, die in Lärmaktionsplänen von Berlin, Teltow und Kleinmachnow als ruhige Gebiete ausgewiesen wurden. Hier habe der Verein kein Klagerecht, entschieden die Leipziger Richter.e

nn

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