😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Berlin will Korrekturen bei Kanada-Abkommen - Brüssel bleibt hart

Veröffentlicht am 10.09.2014, 14:43
Aktualisiert 10.09.2014, 14:45
ROUNDUP: Berlin will Korrekturen bei Kanada-Abkommen - Brüssel bleibt hart

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung pocht beim umstrittenen Investorenschutz im Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada in letzter Minute auf Korrekturen. So müsse verhindert werden, dass ausländische Investoren die EU oder Mitgliedstaaten auf Schadenersatz verklagen könnten, wenn es zu Sanierungen oder Abwicklungen von Banken sowie Schuldenschnitten kommt. Das geht aus einem vertraulichen Bericht der Regierung über eine Sitzung des handelspolitischen Ausschusses des EU-Parlaments hervor, der am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlag.

CETA gilt als Blaupause für das Freihandelsabkommen TTIP zwischen Europa und den USA. Verbraucherschützer kritisieren, dass vom kategorischen Nein von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zu Schutzklauseln für Investoren keine Rede mehr sei. Experten fürchten, ausländische Konzerne könnten vor internationalen Schiedsgerichten von Staaten Milliarden einklagen, wenn neue Gesetze oder Steuern gegen Regeln aus den Handelsabkommen verstoßen.

Die Regierung schreibt nun, es bestehe bei CETA in verschiedenen Bereichen noch Handlungsbedarf - "auch mit Blick auf ihre Präzedenzwirkung für TTIP". Allerdings werde Deutschland bei wichtigen Einwänden im Banken- und Steuerbereich bisher nicht von großen EU-Staaten wie Großbritannien und Frankreich unterstützt.

Keine Lösung zeichne sich im Streit mit Brüssel ab, welchen rechtlichen Charakter das CETA-Abkommen hat, erklärt die Regierung. Davon hängt jedoch ab, ob Bundestag und die übrigen 27 EU-Parlamente dem Vertrag überhaupt zustimmen müssen. Bei einem sogenannten gemischten Abkommen wären sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten Vertragspartner der Kanadier.

Überraschend habe die EU-Kommission nun angekündigt, dass der CETA-Vertrag noch nicht einmal offiziell unterschrieben werden solle (Paraphierung). Der endgültige CETA-Abschluss solle beim EU-Kanada-Gipfel am 26. September in Ottawa lediglich per Erklärung verkündet werden.

Außerdem habe die Kommission deutlich gemacht, dass sie trotz massiver Einwände aus den EU-Staaten die Verhandlungen mit Kanada "nicht insgesamt wiederöffnen" will, heißt es im Regierungsbericht. Dann bestünde die Gefahr, dass auch Kanada über Kapitel neu reden wolle, in denen die EU "gute Ergebnisse" erzielt habe, etwa bei öffentlichen Beschaffungen oder im Pharmabereich.

In Berlin wird befürchtet, dass die EU-Richtlinie zur Abwicklung von Krisenbanken ausgehebelt werden könnte, wenn das Kapitel zu Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) zwischen EU und Kanada unverändert bleibt. So verlangt Berlin von Brüssel und der italienischen EU-Ratspräsidentschaft, dass Schadenersatzklagen bei Umschuldungen von Staatsanleihen sowie Klagen gegen die vorrangige Beteiligung von Gläubigern bei der Rettung von angeschlagenen Geldhäusern ausgeschlossen sind.

Weiter warnt die Bundesregierung davor, dass das deutsche Steuerrecht durch den Investorenschutz unterlaufen werden könnte. Im Steuerbereich müsse der Vorrang des nationalen Steuerrechts und der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen präzisiert werden. Allerdings habe die EU-Kommission hier "keine Bereitschaft zu Entgegenkommen" erkennen lassen.

Die Bürgerbewegung Campact hält die deutschen Einwände für Rückzugsgefechte. Die Bundesregierung wolle letztlich den Investorenschutz gar nicht verhindern. "Sigmar Gabriel hat sich vom Druck der Kommission zermürben lassen und kippt bei den Investor-Staats-Klagen um", meinte Campact-Expertin Maritta Strasser. Damit stelle sich der SPD-Chef ausdrücklich gegen die Position der Sozialdemokraten im Europa-Parlament.gf

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.