KARLSRUHE/BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof verkündet heute (Freitag/12.00) eine Grundsatzentscheidung zu den Verflechtungen von Ärzten und Herstellern von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Urteil wird im Gesundheitssektor seit Monaten mit Spannung erwartet. Es geht darum, ob sich Kassenärzte genauso wegen Korruption strafbar machen können wie etwa Mitarbeiter in Behörden.
Der Beschluss könnte weitreichende Folgen haben - denn viele Pharmaunternehmen versuchen, Ärzte mit Geschenken und Vergünstigungen dazu zu bringen, bestimmte Produkte zu verschreiben.
In einem der Ausgangsfälle hatte ein Pharmahersteller einem Arzt insgesamt mehr als 10 000 Euro gezahlt, zum Teil getarnt als Honorar für Vorträge, die nie gehalten wurden. Nach Schätzung von Experten kosten Falschabrechnungen, Betrug und Korruption die Beitragszahler jedes Jahr bis zu 18 Milliarden Euro.
Ermittler erwarten, dass die Verflechtung von Industrie und Medizin auf eine neue Grundlage gestellt wird. 'Stuft der BGH die Ärzte als Amtsträger ein, machen sie sich bei der Annahme von unerlaubten Zuwendungen strafbar, auch wenn diese Zuwendungen nicht nachweisbar zu einer Beeinflussung des Verordnungsverhaltens geführt haben', hatte der niedersächsische Oberstaatsanwalt Marcus Röske, der das Verfahren vor dem BGH mit angestoßen hatte, der Nachrichtenagentur dpa bereits vor Monaten gesagt. Dann könnten sich die Strafverfolgungsbehörden auf breiter Front dem Pharmamarketing widmen.
Bereits die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte strengere Regeln für die jährlich rund 300 Anwendungsbeobachtungen neuer Medikamente beim Arzt im Auftrag von Pharmafirmen gefordert. Nach Ansicht von Experten sind manche dieser kleinen Studien zu neuen Arzneimitteln reine Verschleierungstaktik für Zuwendungen.
Zu dubiosen Machenschaften im Gesundheitswesen zählen unter anderem auch gefälschte Rezepte oder die Abrechnung echter Rezepte durch Apotheker ohne die Abgabe von Medikamenten. Das Dunkelfeld ist groß./bw/jon/DP/zb
Der Beschluss könnte weitreichende Folgen haben - denn viele Pharmaunternehmen versuchen, Ärzte mit Geschenken und Vergünstigungen dazu zu bringen, bestimmte Produkte zu verschreiben.
In einem der Ausgangsfälle hatte ein Pharmahersteller einem Arzt insgesamt mehr als 10 000 Euro gezahlt, zum Teil getarnt als Honorar für Vorträge, die nie gehalten wurden. Nach Schätzung von Experten kosten Falschabrechnungen, Betrug und Korruption die Beitragszahler jedes Jahr bis zu 18 Milliarden Euro.
Ermittler erwarten, dass die Verflechtung von Industrie und Medizin auf eine neue Grundlage gestellt wird. 'Stuft der BGH die Ärzte als Amtsträger ein, machen sie sich bei der Annahme von unerlaubten Zuwendungen strafbar, auch wenn diese Zuwendungen nicht nachweisbar zu einer Beeinflussung des Verordnungsverhaltens geführt haben', hatte der niedersächsische Oberstaatsanwalt Marcus Röske, der das Verfahren vor dem BGH mit angestoßen hatte, der Nachrichtenagentur dpa bereits vor Monaten gesagt. Dann könnten sich die Strafverfolgungsbehörden auf breiter Front dem Pharmamarketing widmen.
Bereits die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte strengere Regeln für die jährlich rund 300 Anwendungsbeobachtungen neuer Medikamente beim Arzt im Auftrag von Pharmafirmen gefordert. Nach Ansicht von Experten sind manche dieser kleinen Studien zu neuen Arzneimitteln reine Verschleierungstaktik für Zuwendungen.
Zu dubiosen Machenschaften im Gesundheitswesen zählen unter anderem auch gefälschte Rezepte oder die Abrechnung echter Rezepte durch Apotheker ohne die Abgabe von Medikamenten. Das Dunkelfeld ist groß./bw/jon/DP/zb