LEIPZIG (dpa-AFX) - Die vorübergehende Stilllegung des hessischen Atomkraftwerks Biblis durch das Land vor drei Jahren war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte am Dienstag mit, die Beschwerden des Landes Hessen gegen das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs (VGH) seien zurückgewiesen worden, das Urteil vom vergangenen Februar sei damit rechtskräftig. Damit drohen dem Land Schadenersatzforderungen der Betreiberfirma RWE in dreistelliger Millionenhöhe. Das Unternehmen bereite eine zivilrechtliche Klage vor, sagte ein RWE-Sprecher.
Die scheidende hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) ließ erklären, das Urteil beziehe sich auf das dreimonatige Moratorium von März bis Juni 2011, das Hessen und andere Bundesländer für die ältesten Kernkraftwerke nach der Katastrophe in Fukushima erlassen hatten. Die dauerhafte Stilllegung von Biblis sei davon nicht betroffen. Ob Schadenersatzansprüche des Betreibers gegenüber dem Land bestehen, müsste in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Die SPD macht die Landesregierung für die gerichtliche Niederlage verantwortlich, die Grünen geben der Bundesregierung eine Mitschuld.
Der VGH hatte einer Klage von RWE stattgegeben und dem hessischen Umweltministerium Versäumnisse vorgeworfen. So sei RWE nicht angehört worden. Die beiden Biblis-Blöcke wurden später dauerhaft vom Netz genommen, nachdem die Bundesregierung den endgültigen Atomausstieg beschlossen hatte. Die Meiler sollen nun zurückgebaut werden, das wird Jahre dauern. Das Kasseler Gericht hatte gegen seine Entscheidung keine Revision zugelassen, dagegen hatte das Land Beschwerde eingereicht.
Mit der Leipziger Entscheidung sei das Verfahren auf der verwaltungsrechtlichen Ebene beendet, sagte der RWE-Sprecher. Nun werde das Unternehmen seinen wirtschaftlichen Schaden ermitteln und zivilrechtlich geltend machen. Wie hoch die Forderungen sein könnten, sagte er nicht. In früheren Berichten ist die Rede von 190 Millionen Euro.
Die hessische SPD wertete die Bestätigung des Biblis-Urteils als Beleg dafür, dass die zuständige Umweltministerin Puttrich für ein Ministeramt ungeeignet sei. Sie habe bei der vorläufigen Stilllegung der Biblis-Blöcke haarsträubende Fehler gemacht und Schadenersatzforderungen riskiert, sagte der atompolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Schmitt, am Dienstag. 'Frau Puttrich ist als Ministerin untragbar und darf keinen Platz in einem Kabinett mehr haben'. Es müsse geprüft werden, ob das Land nun persönliche Schadenersatzansprüche gegen sie geltend machen könne.
Die Grünen im Bundestag sehen eine Mitschuld bei der damaligen Bundesregierung. Sie habe sich bei ihrem Atom-Moratorium ein Hintertürchen offen halten wollen und den Ländern 'nur eine schlechte Pauschal-Vorlage mit Wische-Waschi-Begründung' gegeben, kritisierte die atompolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sylvia Kotting-Uhl./rae/DP/nmu
Die scheidende hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) ließ erklären, das Urteil beziehe sich auf das dreimonatige Moratorium von März bis Juni 2011, das Hessen und andere Bundesländer für die ältesten Kernkraftwerke nach der Katastrophe in Fukushima erlassen hatten. Die dauerhafte Stilllegung von Biblis sei davon nicht betroffen. Ob Schadenersatzansprüche des Betreibers gegenüber dem Land bestehen, müsste in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Die SPD macht die Landesregierung für die gerichtliche Niederlage verantwortlich, die Grünen geben der Bundesregierung eine Mitschuld.
Der VGH hatte einer Klage von RWE stattgegeben und dem hessischen Umweltministerium Versäumnisse vorgeworfen. So sei RWE nicht angehört worden. Die beiden Biblis-Blöcke wurden später dauerhaft vom Netz genommen, nachdem die Bundesregierung den endgültigen Atomausstieg beschlossen hatte. Die Meiler sollen nun zurückgebaut werden, das wird Jahre dauern. Das Kasseler Gericht hatte gegen seine Entscheidung keine Revision zugelassen, dagegen hatte das Land Beschwerde eingereicht.
Mit der Leipziger Entscheidung sei das Verfahren auf der verwaltungsrechtlichen Ebene beendet, sagte der RWE-Sprecher. Nun werde das Unternehmen seinen wirtschaftlichen Schaden ermitteln und zivilrechtlich geltend machen. Wie hoch die Forderungen sein könnten, sagte er nicht. In früheren Berichten ist die Rede von 190 Millionen Euro.
Die hessische SPD wertete die Bestätigung des Biblis-Urteils als Beleg dafür, dass die zuständige Umweltministerin Puttrich für ein Ministeramt ungeeignet sei. Sie habe bei der vorläufigen Stilllegung der Biblis-Blöcke haarsträubende Fehler gemacht und Schadenersatzforderungen riskiert, sagte der atompolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Schmitt, am Dienstag. 'Frau Puttrich ist als Ministerin untragbar und darf keinen Platz in einem Kabinett mehr haben'. Es müsse geprüft werden, ob das Land nun persönliche Schadenersatzansprüche gegen sie geltend machen könne.
Die Grünen im Bundestag sehen eine Mitschuld bei der damaligen Bundesregierung. Sie habe sich bei ihrem Atom-Moratorium ein Hintertürchen offen halten wollen und den Ländern 'nur eine schlechte Pauschal-Vorlage mit Wische-Waschi-Begründung' gegeben, kritisierte die atompolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sylvia Kotting-Uhl./rae/DP/nmu