💥 ProPicks KI trifft ins Schwarze: 4 Mid Caps mit +23%. Oktober-Update sichern!Direkt starten

ROUNDUP: Bundesrat beschließt Soforthilfe als Entlastung für Gaskunden

Veröffentlicht am 14.11.2022, 17:15
© Reuters.
NG
-
XLU
-

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat den Weg für die milliardenschwere einmalige Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden frei gemacht. Die Länderkammer verzichtete in einer Sondersitzung am Montag darauf, zu dem vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit ist es gebilligt.

Die Soforthilfe ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt, was im kommenden März der Fall sein soll. Die Bundesregierung prüft aber ein Vorziehen auf Februar. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro. Das Gesetz soll umgehend nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Vorgesehen ist, dass sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt zum Beispiel für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger (NYSE:XLU) haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, es sei eine "ganz wichtige Nachricht" für die Bürgerinnen und Bürger, dass die Soforthilfe auf den Weg gebracht werde. "Das ist ein wichtiger Entlastungsschritt, eine ganz pragmatische Hilfe." Die Bundesregierung müsse aber in dieser Woche auch Klarheit schaffen, ab wann die Gaspreisbremse gelte und was das für die Monate Januar und Februar bedeute. Dies sei auch wichtig, damit die Länder schauen könnten, wo es möglicherweise noch Lücken in den Hilfen gebe und wo sie eventuell unterstützen könnten.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner, sagte zu: "Alle Vorschläge werden wir noch im November ins Kabinett, im Bundestag und damit auch in den Bundesrat einbringen, sodass wir (...) Planungssicherheit für die Unternehmen, für die privaten Haushalte geben können."

Die Energiepreisbremse, das eigentliche Instrument zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen, ist in den Details allerdings noch nicht fertig, wie die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann am Montag in Berlin deutlich machte. Es handele sich um ein "ungeheuer komplexes Gesetzgebungsverfahren", sagte sie in der Bundespressekonferenz. Deshalb werde das Thema voraussichtlich in dieser Woche nicht mehr vom Bundeskabinett behandelt.

Hoffmann kündigte aber einen Abschluss des Verfahrens bis Ende dieses Monats an. Dann könne der Bundesrat darüber im Dezember entscheiden.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.