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ROUNDUP: Deutschland führt EU-Vorgaben zur Banken-Abwicklung schneller ein

Veröffentlicht am 08.07.2014, 18:24
Aktualisiert 08.07.2014, 18:27
ROUNDUP: Deutschland führt EU-Vorgaben zur Banken-Abwicklung schneller ein

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung macht bei der Einführung der schärferen europäischen Regeln zur Rettung maroder Banken Tempo. Die vorrangige Haftung von Eigentümern und Gläubigern soll bereits vom 1. Januar 2015 an in Deutschland gelten und damit ein Jahr früher als nötig. "Die Umsetzung in Deutschland wird (...) schneller und konsequenter erfolgen als nach den europäischen Vorgaben vorgesehen", verlautete am Dienstag aus dem Finanzministerium in Berlin. Deutschland nimmt damit laut Schwarz-Rot eine Vorreiterrolle ein und stellt die Weichen zur Abwicklung auch großer Banken.

Zugleich soll der Einsatz des staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin nochmals um ein Jahr bis Ende 2015 verlängert werden. Damit soll die Zeit bis zum Start des europäischen Abwicklungsfonds Anfang 2016 überbrückt werden. Auch geht es um mögliche Absicherungen nach den Bankenstresstests. Nach Angaben des Finanzministeriums handelt es sich um eine letztmalige Verlängerung der Antragsfrist für neue Fälle. Der auf dem Höhepunkt der Finanzkrise 2008 gestartete Rettungsfonds sollte ursprünglich schon Ende 2010 stillgelegt werden. Wegen der Euro-Krise wurde er zunächst bis Ende 2012 verlängert und dann nochmals bis Ende 2014. Die entsprechenden Gesetzentwürfe werden an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen.

Ziel der europäischen Bankenunion und eines gemeinsamem Abwicklungssystems ist es ist, dass nicht mehr die Steuerzahler bei Schieflagen von Geldhäusern einspringen müssen. Künftig werden in erster Linie Eigentümer und Gläubiger zur Bankenrettung ("Bail-in") zur Kasse gebeten. Banken müssen daher für ausreichend privates Kapital sorgen. Erst nach einem substanziellen Beitrag von ihnen sollen Einlagen von Sparern sowie Gelder aus dem Hilfsfonds fließen.

Die "Bail-in"-Regeln sollen ab 1. Januar 2016 gelten - in Deutschland schon ab 2015. Auch der europäische Abwicklungsfonds soll 2016 starten und bis zum Jahr 2024 mit 55 Milliarden Euro gefüllt werden. Den Großteil dürften deutsche Institute beisteuern, die bereits in einen nationalen Krisenfonds zahlen. Details der Bankenabgabe werden im September erwartet. Zu Bankenunion gehören die Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) ab November 2014, einheitliche Abwicklungsregeln, die Sanierungs- und Abwicklungsbehörde sowie eine gemeinsame Einlagensicherung.

Die Bundesregierung plant ein Paket aus vier Gesetzen. Im Zuge der nationalen Umsetzung der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie soll auch die Soffin-Verlängerung beschlossen werden. Zudem muss die Übertragung der bisher national erhobenen Bankenabgabe in den europäischen Abwicklungsfonds ab 2016 geregelt werden. Mit weiteren Gesetzen sollen die Weichen für künftig direkte Finanzspritzen des Euro-Rettungsfonds ESM an Banken gestellt werden. Dieses neue ESM-Instrument soll aber nur im äußersten Notfall und verbunden mit strengen Auflagen für den jeweils betroffenen Staat greifen.

Die Bundesregierung hofft, dass das Gesetzgebungsverfahren noch im November dieses Jahres abgeschlossen ist. Dazu müssen aber auch die Details zur künftigen Bankenabgabe vorliegen. Diese werden derzeit noch debattiert. Die europäische Bankenabgabe wird erstmals 2015 national eingesammelt; überwiesen wird das Geld an den gemeinsamen Fonds dann ab 2016. Deutsche Banken führen schon seit 2011 Mittel in einen nationalen Krisenfonds ab. Bis Ende 2013 waren gerade einmal 1,8 Milliarden Euro eingezahlt.en

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