Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Ei der Daus - Eierlikörhersteller streiten vor Gericht

Veröffentlicht am 21.03.2023, 16:56
© Reuters.

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Ei der Daus: Ein Streit zweier Eierlikörhersteller ist am Dienstag am Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen worden. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn hat seinen Konkurrenten Nordik aus dem niedersächsischen Jork verklagt. Es geht, wie könnte es anders sein, ums Ei.

Das Vergehen der Niedersachsen, aus Sicht der Bonner: Sie haben fünf Eierlikörflaschen für fünf verschiedene Geschmacksrichtungen mit dem Zusatz "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" beworben. Dadurch sehen die Anwälte Verpoortens die Interessen ihrer Mandantschaft verletzt (Az.: I-20 U 41/22).

Jahrzehntelang hatte diese in den Slogan "Eieiei Verpoorten" viel Geld investiert, um ihn unauslöschbar ins Gedächtnis von Millionen Deutschen zu brennen. Natürlich hatte sich Verpoorten diesen Slogan bereits 1978 als Wortmarke schützen lassen - die das Unternehmen noch heute eifrig nutzt.

Daran lehne sich die niedersächsische Brennerei an und komme ihr zu nah, meinen die Klägeranwälte. Es geht um Abmahnkosten und eine etwaige Schadenersatzpflicht, sollte die Ei-Aufzählung als Ruf-Ausbeutung gewertet werden.

Doch das Gericht zog nicht mit. Nach vorläufiger, aber ziemlich unumstößlich wirkender Bewertung des Senats unter Vorsitz von Richter Erfried Schüttpelz ist der Abstand zwischen beiden Ei-Slogans ausreichend groß. Immerhin sei das Ei die Grundlage allen Eierlikörs und es könne "keinem Hersteller untersagt werden, auf diese Zutat hinzuweisen".

Das wollen die Kläger gar nicht bestreiten, aber normalerweise werde auf die Zutaten doch im Kleingedruckten auf der Rückseite der Flaschen hingewiesen. So prominent sei das Ganze doch eine "deutliche Anlehnung", insistieren sie.

Vor Gericht wird dann sogar klar, dass die Niedersachsen für ihre fünfmalige Eierei ebenfalls Markenschutz beantragt hatten, vor dem Bundespatentgericht damit aber "kläglich gescheitert" sind, wie sie freimütig einräumen.

Das Gericht in Düsseldorf findet, außer den Kommata, weitere Unterschiede, die auf einen ausreichend großen Abstand beider Werbeauftritte hindeuten: So sei "Eieieiei" gemeinhin ein Ausdruck der Überraschung - was der norddeutschen Ei-Aufzählung völlig abgehe.

Als Symbol des Osterfests sei das Ei ebenfalls nicht von einem Unternehmen vereinnehmbar - und schließlich hätten die Niedersachsen bei ihrer Osterwerbung ein Nest voller Flaschen abgebildet.

"Wir kommen in der Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis, dass wir einen Unterschied sehen und einen hinreichend großen Abstand", machte das Oberlandesgericht unmissverständlich klar. Das Nest der Bonner Likörfabrik wird bei der Urteilsverkündung am 27. April, die nur noch Formsache scheint, wohl leer bleiben.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.