😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: 'Erfolg für Verbraucherschutz': Gericht kippt Riester-Klausel

Veröffentlicht am 23.01.2014, 19:10

STUTTGART (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat es dem Allianz-Konzern (ETR:ALV) untersagt, eine Klausel zur Überschussbeteiligung bei Riester-Verträgen weiter zu verwenden. Die Regelung, die in allen Riester-Verträgen des Versicherers seit April 2008 enthalten ist, sei zu intransparent, bemängelten die Richter. Es geht um einen Passus, demzufolge Riester-Kunden erst dann an sogenannten Kostenüberschüssen der Versicherung beteiligt werden, wenn diese ein Garantiekapital von 40 000 Euro erreicht hat.

Das OLG wies damit am Donnerstag die Berufung des Unternehmens gegen eine frühere Entscheidung des Landgerichts zurück. Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen. Dagegen kann die Allianz allerdings noch Beschwerde einlegen.

Kostenüberschussbeteiligungen entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten für die Vertragsverwaltung geringer ausfallen als bei Vertragsabschluss erwartet. Sie sind laut Allianz ein verhältnismäßig kleiner Teil der gesamten Überschussbeteiligung, von der die Kunden profitieren. Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass die Untergrenze von 40 000 Euro Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener von dieser Art der Überschussbeteiligung ausschließe. Zudem sei diese Regelung 'erst über mehrere Stationen im Sinne eines 'Hürdenlaufs' oder einer 'Schnitzeljagd'' erkennbar, hieß es.

Dementsprechend zufrieden waren sie mit der Entscheidung der Richter. 'Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz', erklärte Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg, die die Klage zusammen mit dem Bund der Versicherten (BdV) eingereicht hatte.

Das OLG hatte bemängelt, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werde 'nicht ausreichend deutlich' gemacht, 'dass bestimmte Vertragskategorien von der Kostenüberschussbeteiligung ganz ausgeschlossen sind'. Die Versicherungsbedingungen seien in diesem Punkt nicht transparent genug. 'Bei einem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer' werde der Eindruck erweckt, er werde an den Kostenüberschüssen beteiligt.

Die Allianz Leben teilte mit, man werde die Urteilsgründe sorgfältig prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden./jug/pz/mhe/DP/jha

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.