BRÜSSEL/BERLIN (dpa-AFX) - Weg frei für den neuen Rettungsschirm ESM: Die Europartner haben Deutschland schriftliche Zusicherungen zum neuen Rettungsschirm ESM gemacht. Das berichteten EU-Diplomaten am Donnerstag in Brüssel nach einem Treffen der ständigen EU-Botschafter der 17 Euro-Länder.
Nach der Billigung der Botschafter müsse jetzt noch die einseitige innerstaatliche Erklärung Deutschlands von Bundespräsident Joachim Gauck unterschrieben werden, hieß es in Berlin. Diese Erklärung soll dann der Ratifizierungsurkunde beigefügt werden kann. Der Deutsche Bundestag müsse nicht mehr beteiligt werden.
Die Erklärung der Europartner war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Das Karlsruher Gericht hatte unter anderem festgelegt, dass die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist. Auch müsse der Bundestag ausreichend über die ESM-Aktivitäten informiert werden. In dem Papier der Euroländer ist von Deutschland explizit keine Rede.
Die erste Zusicherung bezieht sich auf den Artikel 8 des ESM-Vertrags, wonach die Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder begrenzt sind. Die zweite Zusicherung betrifft den Artikel 32, wo es um die Unterrichtung der nationalen Parlamente geht.
Eurogruppenchef Jean-Claude Juncker hatte bereits vor knapp zwei Wochen bei einem informellen Finanzministertreffen im zyprischen Nikosia angekündigt, dass es die Erklärung geben werde. Der ESM soll am 8. Oktober in Luxemburg aus der Taufe gehoben werden. Der Rettungsfonds zur Stützung finanzschwacher Eurostaaten wird einen Kreditrahmen von 500 Milliarden Euro haben./cb/sl/DP/fn
Nach der Billigung der Botschafter müsse jetzt noch die einseitige innerstaatliche Erklärung Deutschlands von Bundespräsident Joachim Gauck unterschrieben werden, hieß es in Berlin. Diese Erklärung soll dann der Ratifizierungsurkunde beigefügt werden kann. Der Deutsche Bundestag müsse nicht mehr beteiligt werden.
Die Erklärung der Europartner war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Das Karlsruher Gericht hatte unter anderem festgelegt, dass die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist. Auch müsse der Bundestag ausreichend über die ESM-Aktivitäten informiert werden. In dem Papier der Euroländer ist von Deutschland explizit keine Rede.
Die erste Zusicherung bezieht sich auf den Artikel 8 des ESM-Vertrags, wonach die Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder begrenzt sind. Die zweite Zusicherung betrifft den Artikel 32, wo es um die Unterrichtung der nationalen Parlamente geht.
Eurogruppenchef Jean-Claude Juncker hatte bereits vor knapp zwei Wochen bei einem informellen Finanzministertreffen im zyprischen Nikosia angekündigt, dass es die Erklärung geben werde. Der ESM soll am 8. Oktober in Luxemburg aus der Taufe gehoben werden. Der Rettungsfonds zur Stützung finanzschwacher Eurostaaten wird einen Kreditrahmen von 500 Milliarden Euro haben./cb/sl/DP/fn