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ROUNDUP: Ex-EU-Kommissar Dimas soll neuer griechischer Präsident werden

Veröffentlicht am 09.12.2014, 13:51
Aktualisiert 09.12.2014, 13:54
ROUNDUP: Ex-EU-Kommissar Dimas soll neuer griechischer Präsident werden

ATHEN (dpa-AFX) - Der frühere griechische EU-Kommissar Stavros Dimas (73) soll neuer Präsident des krisengeplagten Landes werden. Das teilte der griechische Regierungschef Antonis Samaras am Dienstag in einer Fernsehansprache mit. Samaras erklärte, er wolle klare politische Verhältnisse angesichts anstehender harter Verhandlungen mit den internationalen Geldgebern schaffen. Er zog die für Februar geplante Wahl eines neuen Staatspräsidenten vor. Bis Ende des Jahres soll dieser nun vom Parlament bestimmt werden. Die Amtszeit von Präsident Karolos Papoulias läuft Anfang März 2015 ab.

Samaras geht ein hohes Risiko ein, da seine Koalitionsregierung nur 155 Abgeordnete hat. Für die Wahl eines Präsidenten sind mindestens 180 Stimmen notwendig. Hinter den Kulissen wird seit Wochen mit unabhängigen Abgeordneten verhandelt - das Ergebnis ist aber noch ungewiss. Wird Dimas gewählt, kann Samaras bis Juni 2016 weiter regieren. Andernfalls müssen vorgezogene Wahlen stattfinden.

Der Chef der oppositionellen Linkspartei Syriza, Alexis Tsipras, liegt in allen Umfragen derzeit mit fünf bis sieben Prozentpunkten vor Samaras' bürgerlicher Partei Nea Dimokratia (ND). Tsipras erklärte am Dienstag, Dimas werde es nicht schaffen, die nötige Mehrheit im Parlament zu bekommen. Damit werde der Weg für vorgezogene Wahlen geebnet, die zum Sturz der Regierung Samaras führen werden, hieß es.

Dimas stammt aus den Reihen der Nea Dimokratia. Der Jurist war zwischen 1980 und 1991 Handels-, Landwirtschafts- und Industrieminister in Griechenland. Dann setzte er seine Laufbahn in Brüssel fort. Zwischen 2004 und 2010 war er Kommissar zunächst für Arbeit und Soziales und danach für Umwelt.

In der ersten Wahlrunde am 17. Dezember wird ein Präsident bestimmt, wenn 200 der 300 Abgeordneten für ihn votieren. Sollte der Kandidat durchfallen, gelten die gleichen Vorgaben auch im zweiten Durchgang am 23. Dezember. In der dritten Runde am 29. Dezember sind dann nur noch 180 Stimmen notwendig. Scheitert auch dies, werden vorgezogene Wahlen unabwendbar.

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