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ROUNDUP: Firmenerben bevorzugt? - Karlsruhe überprüft Erbschaftssteuer

Veröffentlicht am 08.07.2014, 14:59
Aktualisiert 08.07.2014, 15:03
ROUNDUP: Firmenerben bevorzugt? - Karlsruhe überprüft Erbschaftssteuer

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Regierung und Wirtschaftsverbände haben vor dem Bundesverfassungsgericht für die Beibehaltung der gegenwärtigen Erbenbesteuerung plädiert. Die große Koalition habe sich 2008 bewusst für die Privilegierung von Firmenerben entschieden, um Arbeitsplätze zu sichern, sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) am Dienstag in Karlsruhe. Ohne die derzeitigen Vergünstigungen wären Arbeitsplätze gefährdet, und die Unternehmen könnten weniger investieren, sagte Peer Robin Paulus vom Verband "Die Familienunternehmer" als einem der Wirtschaftsvertreter.

Das Verfassungsgericht prüft seit Dienstag, ob das seit 2009 geltende Erbschaftssteuergesetz verfassungsgemäß ist. Die Frage ist, ob Erben von Firmenvermögen zu sehr bevorzugt werden. Sie können sich zum Großteil oder ganz von der Steuer befreien.

Die Richter ließen bisher keine Tendenz ihres für den Herbst zu erwartenden Urteils erkennen, stellten aber viele genaue Fragen. Was die Steuerbefreiungen vor allem für Familienunternehmen wirtschaftlich bedeuten und was eine Abschaffung zur Folge hätte - das waren am Vormittag zentrale Themen.

"Es galt, die Arbeitsplatzbeschaffer in der deutschen Wirtschaft nicht weiter zu belasten", sagte Meister. Das seien die Familienunternehmen: Denn sie stellten 60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Ungewollte Schlupflöcher seien geschlossen worden.

Schon bei einer mittleren Erbsteuerlast würde etwa bei zwei Dritteln der Familienunternehmen die finanzielle Substanz leiden, sagte Paulus unter Berufung auf eine Umfrage im eigenen Verband.

Rainer Kambeck vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berief sich auf eine Studie des Bundesfinanzministeriums. Danach nahm der Fiskus 2012 wegen der Privilegien zehn Milliarden Euro weniger ein. Hätten die Unternehmen das zusätzlich zahlen müssen, wären 500 000 Arbeitsplätze gefährdet gewesen.

Grund für die Verhandlung ist eine Vorlage des Bundesfinanzhofes, wonach das derzeitige Erbschaftssteuerrecht eine verfassungswidrige Überprivilegierung darstellt. Von den Vorteilen profitieren Firmen, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften.kr

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