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ROUNDUP: Freispruch für 'Dr. No' wird Fall für Bundesgerichtshof

Veröffentlicht am 10.07.2014, 12:05
Aktualisiert 10.07.2014, 12:06
ROUNDUP: Freispruch für 'Dr. No' wird Fall für Bundesgerichtshof

HAMBURG (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof muss aller Voraussicht nach die Freisprüche für den früheren Vorstand der HSH Nordbank um Dirk Jens Nonnenmacher überprüfen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft will Revision einlegen, wie Sprecher Carsten Rinio am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa sagte. "Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen." Die Schlussfolgerungen der Richter seien "widersprüchlich und rätselhaft". Erstmals in Deutschland musste sich der gesamte einstige Vorstand einer Bank wegen ihres Handelns während der Finanzkrise vor Gericht verantworten.

Das Hamburger Landgericht hatte sechs ehemalige Manager der Landesbank am Mittwoch von den Vorwürfen der schweren Untreue und Bilanzfälschung freigesprochen. Die Entscheidung der Richter habe die Staatsanwaltschaft überrascht, erklärte Rinio.

In der Begründung des Gerichts hieß es, die damaligen Vorstände hätten bei dem komplexen Finanzgeschäft "Omega 55" im Dezember 2007 zwar ihre Pflichten als Vorstände verletzt. Diese Pflichtverletzungen seien aber nicht so evident oder schwerwiegend gewesen, dass sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verurteilung wegen Untreue rechtfertigten.

"Wir teilen diese Bewertung nicht", erklärte Rinio. "Wir sehen eine gravierende und evidente Pflichtverletzung." Seitdem die Strafkammer das Hauptverfahren eröffnet habe, habe sich nichts an der Tatsachengrundlage für die rechtliche Bewertung geändert: "Dann hätte das Hauptverfahren gar nicht eröffnet werden dürfen. Das ist für uns widersprüchlich und rätselhaft."

Die Staatsanwaltschaft ist zudem erstaunt darüber, dass sich das Gericht so intensiv mit der Höhe des Schadens beschäftigt hat. Eine Verurteilung wegen Untreue setze eine Pflichtverletzung und einen Vermögensnachteil voraus, sagte der Sprecher: "Beides muss gegeben sein." Wenn die Strafkammer aber keine gravierende Pflichtverletzung mehr gesehen habe, wäre eine umfangreiche Ermittlung des Schadens nach Ansicht der Ankläger gar nicht nötig gewesen. Laut Gericht waren die Angeklagten für einen Schaden von etwa 150 Millionen Euro nach der Auflösung des "Omega"-Geschäfts im Jahr 2010 verantwortlich.

Bei einer Revision wird ein Urteil auf mögliche Rechtsfehler überprüft - es geht etwa darum, ob Anträge zu Unrecht abgelehnt wurden oder ob es Fehler bei der Anwendung des Strafrechts gab. Dabei werden aber keine weiteren Zeugen mehr vernommen. "Es ist eine reine Rechtsprüfung", erklärte Rinio.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit - bis einschließlich Mittwoch -, um Revision einzulegen. "Diese Frist werden wir aber nicht ausschöpfen", betonte Rinio. Wenn das schriftliche Urteil des Landgerichts vorliegt, muss die Anklagebehörde die Revision innerhalb eines Monats nach der Zustellung begründen. "Dann geht die Akte über die Generalstaatsanwaltschaft zum Bundesgerichtshof."

Das schriftliche Urteil muss grundsätzlich fünf Wochen nach der Verkündung vorliegen, wie Gerichtssprecherin Ruth Hütteroth erläuterte. Weil der HSH-Prozess aber so lange dauerte - es gab 62 Verhandlungstage -, verlängert sich die Frist auf insgesamt 17 Wochen, also bis Anfang November.tb

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