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ROUNDUP: Gericht drängt im HRE-Musterprozess erneut zum Vergleich

Veröffentlicht am 27.05.2014, 16:23

(neu: Verhandlung beendet, Details im zweiten Absatz)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Für die verstaatlichte Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) könnte eine mögliche Niederlage im Musterprozess um Schadenersatz für Ex-Aktionäre teurer werden als bisher gedacht. Nach wie vor hält das Oberlandesgericht München die Darstellung der Bank in vielen Punkten des Verfahrens nicht für glaubhaft. Erneut drängte der Vorsitzende Richter Guido Kotschy beide Seiten am Dienstag zu einem Vergleich, um den teuren Streit aus der Welt zu schaffen.

Am 26. Juni geht das Verfahren mit der Befragung der aktuellen HRE-Chefin Manuela Better weiter. Bis zum 23. Juni haben beide Seiten zudem Zeit, sich zum Verfahrensstand zu äußern. Sollte es danach weitergehen, hat das Gericht bereits Termine im September anberaumt.

In dem Prozess werfen ehemalige Aktionäre dem Unternehmen vor, viel zu spät auf die Belastungen durch die Finanzkrise im Jahr 2007 hingewiesen zu haben. Sie fordern eine Entschädigung für die massiven Kursverluste ihrer Aktien, die früher im deutschen Leitindex Dax notiert waren. Insgesamt wollen sie rund eine Milliarde Euro. Das Gericht hat die Flut der Klagen in einem Musterprozess gebündelt, um zentrale Fragen der Beweisaufnahme für alle Verfahren zu klären.

Dabei kommt es in den wichtigen Punkten auf komplexe Details an, etwa die Bewertung von US-Papieren im Portfolio der Bank, aber auch die Frage, ab wann die Bankführung um teure Probleme wusste und wie sie damit umgegangen ist. Bisher hatte das Gericht denkbare Zahlungen nur für Aktionäre angenommen, die ihre Aktien im Zeitraum zwischen November 2007 und Mitte Januar 2008 gekauft hatten.

Kotschy hatte bereits an früheren Verhandlungstagen deutlich gemacht, dass die möglichen Forderungen am 15. Januar 2008 enden. An diesem Tag hatte die HRE in einer Pflichtmitteilung auf ihre Belastungen aus der Finanzkrise hingewiesen und damit einen Kursrutsch ausgelöst, durch den viele Aktionäre ein Vermögen verloren. Diese Ad-Hoc-Mitteilung stelle eine Zäsur dar. Anders sieht es beim Beginn der Frist aus, den das Gericht bisher im November 2007 sah.

Nach der Auswertung weiterer Unterlagen geht das Gericht davon aus, dass die Frist nun bereits am 3. August 2007 beginnen könnte. Es gebe deutliche Hinweise, dass die Bankführung bereits zu diesem Zeitpunkt von drohenden Schwierigkeiten wusste. An jenem 3. August hatte die HRE in einer Pressemitteilung erklärt, dass wegen der Finanzkrise in den USA "keine negativen Belastungen" zu erwarten seien. Die Kläger gehen davon aus, dass deswegen viele Anleger HRE-Papiere kauften, weil sie die Bank in der Krise für sicher hielten.

Auch deswegen dürfte die Zahl der Aktionäre, die im Fall der Fälle Schadenersatz bekommen könnten, deutlich steigen. Genauere Zahlen dazu gab es zunächst nicht. Für Kotschy ist ein Urteil nur die zweitbeste Lösung. Er drängte die Parteien erneut zu einem Vergleich. "Wir halten das für durchaus sinnvoll", sagte Kotschy. Mit Blick auf die Kläger sagte er, es sei auch durchaus zweifelhaft, dass die Anleger mit allen ihren Forderungen Erfolg haben würden. /sbr/DP/enl

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