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ROUNDUP: Gericht prüft Abfindung der ehemaligen HRE-Aktionäre

Veröffentlicht am 26.04.2012, 15:35
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der US-Investor Christopher Flowers gibt seinen Kampf gegen den Bund auch zweieinhalb Jahre nach der Zwangsverstaatlichung der Hypo Real Estate nicht auf. Flowers musste sein Aktienpaket an der HRE im Jahr 2009 - wie alle anderen Aktionäre

- zum Preis von 1,30 Euro je Aktie an den Bund verkaufen. Er machte

dadurch einen Verlust von rund einer Milliarde Euro. Zusammen mit mehr als 200 weiteren Anlegern streitet er vor dem Landgericht München um eine höhere Abfindung für die Aktien. Eine Entscheidung in dem langwierigen Verfahren wird voraussichtlich erst in einigen Monaten verkündet.

Flowers' Anwälte warfen dem staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin in dem Prozess am Donnerstag vor, bei der Bewertung der HRE falsche Maßstäbe angelegt zu haben: Bei der Planung für das Neugeschäft nach der Verstaatlichung sei von einer zu geringen Gewinnmarge ausgegangen worden.

Ein Gutachter widersprach dieser Einschätzung. Die HRE habe nach der Notrettung 2009 ihr Geschäftsmodell geändert und beschlossen, als 'stinknormale' Hypothekenbank am Markt aufzutreten. 'Wo dann auch, weil es risikoarm ist, nicht mehr diese Margen erzielt werden.' Zum Zeitpunkt der Rettung habe die Frage nach dem künftigen Gewinn nicht im Mittelpunkt gestanden. 'Der Staat hat das Geld nicht in die HRE gesteckt, um eine Rendite zu erzielen, sondern um die HRE zu retten.'

Flowers war erst kurz vor der Krise der HRE im Jahr 2008 als Großaktionär eingestiegen und hatte große Hoffnungen in die Aktien gesetzt. Monatelang stemmte er sich in einer öffentlichen Schlammschlacht gegen die Übernahme seiner Aktien durch den Bund, musste schließlich aber nachgeben. Auch viele Kleinanleger verloren Geld mit den Aktien der HRE, die früher im Dax notiert waren. Einige von ihnen versammelten sich am Donnerstag erneut vor dem Gerichtsgebäude zu einer Protestaktion gegen die Verstaatlichung.

Mit Anfechtungsklagen gegen ihren Rauswurf aus dem Unternehmen waren die Anleger gescheitert. Das Landgericht München kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass der Bund angesichts der Notlage der Bank mit dem Herausdrängen der Altaktionäre (Squeeze Out) nicht gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Immer noch offen sind aber eine Reihe von Schadenersatzklagen, die in einem Musterprozess gebündelt werden sollen./dwi/DP/wiz

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