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ROUNDUP: Grundfreibetrag muss auf 8352 Euro angehoben werden - Ministerium

Veröffentlicht am 26.04.2012, 13:14
BERLIN (dpa-AFX) - Arbeitnehmer können ab 2013 auf weitere Steuerentlastungen unabhängig vom Erfolg der schwarz-gelben Koalitionspläne hoffen. Der steuerliche Grundfreibetrag muss nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums in zwei Stufen bis 2014 um voraussichtlich insgesamt 348 Euro auf 8352 Euro im Jahr angehoben werden. Damit hätten Arbeitnehmer mehr Geld in der Tasche, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht.

Nach den am Donnerstag bekanntgewordenen Zahlen müsste der steuerliche Grundfreibetrag im nächsten Jahr von derzeit 8004 Euro auf zunächst 8124 Euro angehoben werden. Im Folgejahr wäre nach den Daten, die der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegen, eine weitere Anhebung fällig. Die Zahlen wurden vorgelegt im Vorgriff auf den neuen Existenzminimumbericht, der zur Jahreswende erwartet wird.

Die aktuellen Daten untermauern aus Sicht des Finanzministeriums, dass der bestehende Grundfreibetrag ab 2013 nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum - wie verfassungsrechtlich geboten - steuerlich freizustellen. Union und FDP wollen ihn als Teil ihrer Steuerpläne zum Abbau der 'kalten Progression' in zwei Stufen anheben - um 350 Euro auf 8354 Euro im Jahr. Hinzu kommt ein anderer Tarifverlauf, damit die Steuersätze erst bei einem höheren Einkommen greifen.

Das Entlastungspaket insgesamt im Volumen von 6,1 Milliarden Euro im Jahr stößt in den Ländern bisher aber auf erbitterten Widerstand. Zumindest eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages würden zwar auch SPD und Grüne im Bundesrat mittragen. Sie wollen davor aber zunächst den aktuellen 9. Existenzminimumbericht abwarten.

Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der für den Lebensunterhalt absolut notwendig ist (Existenzminimum), nicht mit Steuern belastet wird. Jeder Bürger hat also ein Recht darauf, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen zu bestreiten. Steigen die Kosten, müssen die Freibeträge ebenfalls angehoben werden. Das Existenzminimum ist nicht nur für jeden Steuerzahler wichtig, sondern auch für Langzeitarbeitslose und andere Bedürftige.

Im Existenzminimumbericht untersucht die Regierung alle zwei Jahre, wie sich die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind nach dem Grundgesetz vor dem Zugriff des Fiskus geschützt.

Für Arbeitnehmer und Ehepartner gibt es den Grundfreibetrag von derzeit je 8004 Euro. Für jeden darüber hinaus verdienten Euro ist mit steigenden Tarifen ein eigener, höherer Steuersatz fällig. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum auch der Kinder wird durch Freibeträge oder das Kindergeld umgesetzt.

In einem dpa vorliegenden Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk an den Finanzausschuss des Bundestages heißt es, die aktualisierten Daten bestätigen, 'dass eine Anhebung des Grundfreibetrages in den Jahren 2013 und 2014 verfassungsrechtlich zwingend geboten ist, damit das Existenzminimum weiterhin steuerfrei gestellt ist'. Mit den Gesetzesplänen von Union und FDP werde dem sich daraus ergebenden politischen Handlungsbedarf Rechnung getragen.

Auf Basis der Entwicklung von Preisen sowie Nettolöhnen und

-gehältern rechnet das Ministerium mit einem Plus zum 1. Januar 2013

von 2,1 Prozent und zum 1. Januar 2014 von 2 Prozent. Der für den Grundfreibetrag maßgebliche Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen von monatlich 374 Euro werde daher voraussichtlich 2013 auf 382 und 2014 auf 390 Euro stiegen. Damit können auch die mehr als sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger 2013/14 auf mehr Geld hoffen. Der volle Hartz-IV-Regelsatz für Singles liegt derzeit bei 374 Euro.

Bei den Kosten für die Unterkunft wird ein weiterer jährlicher Mietpreisanstieg unterstellt. Die für den Grundfreibetrag maßgebliche Bruttokaltmiete eines Alleinstehenden steige daher von monatlich 227 Euro 2013 voraussichtlich auf 233 Euro und im Folgejahr auf 239 Euro. Bei den Heizkosten wird ein Plus von derzeit monatlich 57 Euro auf 62 Euro und 2014 auf dann 67 Euro unterstellt./sl/DP/bgf

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